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Grundwasserschutz nach WRRL

Die Wasserrahmenrichtlinie zielt auf einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand von Grundwasserkörpern. Je größer diese Grundwasserkörper gewählt werden, desto besser ist die Übereinstimmung mit den Einzugsgebieten der Oberflächengewässer. Desto schlechter allerdings die zielgenaue Bestimmung von Belastungsschwerpunkten. Das führt dann unweigerlich zu Schwierigkeiten beim Vollzug. Vor diesem Dilemma stehen die Landeswasserbehörden derzeit.
Die Einführung eines "sehr guten Zustands" - kann sich bei der anstehenden Tochterrichtlinie zum Grundwasser voraussichtlich nicht durchsetzen. Natürliche Hintergrundwerte können nach dem letzten Entwurf aber zumindest herangezogen werden.