Druckoptimierte Fassung | Zurück zur normalen Ansicht 

 

WRRL EU-weit nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt

Bis zum 17. Januar 2004 haben nur 6 von 15 Mitgliedsstaaten der EU die rechtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht vollzogen. In Deutschland stehen in einigen Bundes-ländern die Novellen der Landeswassergesetze und der Verordnungen zur Umsetzung der Anhänge II und V WRRL weiterhin aus. Die EU-Kommission versandte bereits formale Mahnschreiben an alle säumigen Mitgliedsstaaten. Der nächste Schritt nach Ablauf der Antwortfrist wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Der Stand der europaweiten WRRL-Umsetzung soll demnächst abrufbar sein unter: europa.eu.int/comm/environment/water/water-framework/transposition.html