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Deutschland benennt zuständige Behörden für Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Im Juni 2004 erstellt das Bundesumweltministerium den Bericht für die EU-Kommission, in dem die zuständigen Behörden für die Flusseinzugsgebiete benannt werden. Der Bericht gemäß Artikel 3 Abs. 8 und Anhang I der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) wurde am 16.08.04 im Wasserblick www.wasserblick.net eingestellt und enthält auch die Ansprechpartner für die internationalen Flußgebiete. Die 12 Anhänge lassen sich - soweit das pdf auf dem Rechner funktioniert - durch anklicken der entsprechenden Links direkt aus dem Netz herunterladen.