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Bericht zur Grundwasserrichtlinie im Europaparlament abgestimmt

Der Europäische Parlament stimmte am 28. April 05 über seine Änderungs-anträge zur Grundwasserrichtlinie (Klaß-Bericht) ab. Positiv zu vermerken ist, dass ein krasser Antrag auf grundsätzliche Ausnahmeregelungen für landwirtschaftliche Grundwasserverschmutzung keine Mehrheit fand. Um den Eintrag von weniger gefährlichen Schadstoffen ("limit-Substanzen") zu begrenzen, soll stattdessen auf die Einhaltung der guten Umweltpraxis und der besten verfügbaren Technik abgestellt werden. Vorschläge für EU-weite Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags gefährlicher Stoffen konnten sich ebensowenig durchsetzen wie neue EU-weit einheitliche Schad-stoffgrenzwerte (gegen die auch die EU-Kommission zu Felde zog). Die angenommenen Änderungsanträge zur Beurteilung des chemischen Zustands bleiben zum Teil widersprüchlich. Die Erkenntnis, dass Grundwasser einen eigenständigen Lebensraum darstellt, hat sich bei der Mehrheit der Parlamentarier offenbar noch nicht herumgesprochen. Immerhin zitierten österreichi-sche Abgeordnete in der Debatte aus der Stellungnahme, die von deutschen Umwelt und Wasser-wirtschaftsverbänden gemeinsam mit den Wasserbehörden des Bundes (BMU) und der Länder (LAWA) erarbeitet wurde. Das EEB gab eine Pressemitteilung zur EP-GW-Abstimmung heraus. Hintergrundinformationen zur Grundwasserrichtlinie: www.wrrl-info.de > Grundwasser