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Richtungweisendes Urteil des Bayrischen VGH zu Altrechten und Wasserkraft

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof befand die behördliche Anordnung zur Erhöhung der Restwassermenge und zur Errichtung eines Fischpasses für rechtens, obwohl sich der Eigentümer eines Ausleitungs-Wasserkraftwerks auf ein Altrecht berufen konnte. Dabei verwies das Gericht ausdrücklich auf die Bedeutung, die der Fischdurchgängigkeit in der EU-Wasserrahmenrichtlinie zugestanden wird und die durch Landesfischereirecht nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Das Urteil wurde abgedruckt in "Natur und Recht" Heft 3/2005, S. 185 ff und kommentiert in Fischer & Teichwirt 5/2005.