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Flussauen und Naturschutz

Mit der "Relevanz der WRRL für Flussauen aus naturschutzfachlicher Sicht" hat sich ein F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz ausführlich auseinandergesetzt, dessen Ergebnisse Anfang Juni auf einer Tagung in Potsdam vorgestellt wurden. Ökologische Verbesserungen in den Auen werden in den Maßnahmenprogrammen nicht zur Kür, sondern zur Pflicht gehören müssen - so auch die von einer Vertreterin des BMU geäußerte Sicht. Besonders in Natura 2000 Schutzgebieten kommt es zu Überschneidungen der Aufgaben von Naturschutz und Wasserwirtschaft. Von seiten des Naturschutzes müssen nun zügig Vorgaben für die Entwicklung von Auenbereichen in diesen Gebieten vorgelegt werden, die dann - nach Art. 4 (1 c) WRRL - auch von der Wasser-wirtschaft umzusetzen sind. Der Projektbericht, der von eingeweihten Lesern bereits wärmstens empfohlen wurde, wird in Kürze veröffentlicht. Bislang ist ein Positionspapier vom Juli 2003 unter www.bfn.de/09/wrrl_positionspapier.pdf abrufbar.