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Düngeverordnung wird novelliert

Die bislang unzureichende Umsetzung der Nitratrichtlinie (91/676/EWG) will das Verbraucherschutzministerium mit der Düngeverordnung abstellen, zu der bis Mitte Juli die Verbändeanhörung läuft. Der Verordnungsentwurf enthält präzisere Definitionen der guten fachlichen Praxis beim Düngen, wie Mindestabstände zu Oberflächengewässern und Dokumentations- und Bilanzierungspflichten für Landwirte. Allerdings werden auch umfangreiche Ausnahmeregelungen eingeführt. Die Vorgaben für die Stickstoffmengen, die auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden können, sind zu hoch, um den guten Zustand der Gewässer (insbesondere der Küstengewässer) zu erreichen. Die Stellungnahme der GRÜNEN LIGA zur neuen Düngeverordnung finden Sie hier.