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Flussauen abholzen in Brandenburg

Nachdem Niedersachsen bereits die Vernichtung von Auenbewuchs an der Elbe als Hochwasserschutzmaßnahme praktiziert, schlägt der aktuelle Entwurf einer Wassergesetznovelle auch in Brandenburg vor, dass in den Deichvorländern störender Gehölzbewuchs künftig auf Anordnung zu beseitigen ist und Neuanpflanzungen in Überschwemmungsgebieten untersagt sind. Die Wiedergewinnung von Überflutungsflächen und deren ökologische Verbesserung wird im Gesetzentwurf nicht verfolgt. Das Brandenburger Umweltministerium legt damit eine Interpretation des Artikelgesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz vor, die dessen wesentliche Inhalte ausspart und auch jeglichen Bezug zu den Zielen von WRRL und Natura 2000 vermissen lässt.