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Europäisches Parlament setzt Mindeststandards in der Grundwasserrichtlinie durch Am 17. Oktober 06 einigten sich die Delegierten von EU-Ministerrat und Parlament auf einen gemeinsamen Text der EG-Grundwasserrichtlinie. Das Europäische Umweltbüro EEB begrüßt die Verbindlichkeit des Eintragsverbots für gefährliche Stoffe, die Abwehr einer grundsätzlichen Ausnahmeklausel für landwirtschaftliche Einträge und die Beibehaltung des 50 mg/l Nitratstandards. Damit konnte das EP die erhebliche Verschlechterung des bestehenden Grundwasserschutzniveaus in letzter Minute verhindern. Der gemeinsame Text, den Ministerrat und Parlament (vorr. im Januar 2007) noch beschließen müssen, damit er Rechtsgültigkeit erlangt, lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Näheres im Internet.
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