|
Druckoptimierte Fassung | Zurück zur normalen Ansicht
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007
Der Deutsche Naturschutzring legt im EU-RUNDSCHREIBEN-Sonderheft 10.06
mit dem Titel "Tempomacher gesucht" die Forderungen der Umweltverbände zur Konferenz
"Verantwortung für die Zukunft - Den deutschen Vorsitz im Rat der EU und bei der G8 für
die Umwelt nutzen" dar. Die Konferenz fand am 19. und 20. Oktober 2006 in Berlin statt.
Deutschland sollte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft:
1) im Prozess der Abstimmung mit dem Europäischen Parlament dafür eintreten, dass sich
die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie an den ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben und an
dem Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie ausrichtet und den Vorrang nichttechnischer Maßnahmen
gewährleistet."
2) als Gastgeber des Treffens der europäischen Wasserdirektoren, auf dem Aspekte der
gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy - CIS) zur WRRL beraten werden,
dafür eintreten, dass die ambitionierten Umweltziele der WRRL nicht durch
großzügige Auslegung von Ausnahmetatbeständen gefährdet werden.
3) Einen gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Prioritäre Stoffe-Richtlinie anstreben,
der EU-weite Emissionsbegrenzungen für prioritäre Stoffe vorsieht. Emissionsbegrenzungen
sind neben Immissions-Grenzwerten die zentralen Bestandteile des "kombinierten Ansatzes" der WRRL.
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission verzichtet jedoch auf emissionsbezogene Vorgaben
auf EU-Ebene und gibt damit den von der WRRL intendierten Ansatz auf.
Bundestag und Bundesrat drängen auf EU-weite Emissionsbegrenzungen für prioritäre
Stoffe sowohl der Beschluss 510/06 des Bundesrats als auch die Stellungnahme der Bundesregierung
zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Umweltqualitätsnormen (prioritäre Stoffe)
stellen fest, dass die EU-Kommission nur einem Teil ihrer Verpflichtungen nach Artikel 16 WRRL
nachgekommen ist. "Die gemeinschaftlich einheitliche Verwirklichung dieses kombinierten Ansatzes
für Punktquellen und diffuse Quellen, der ein zentrales Element der WRRL darstellt, ist ein
besonderes Anliegen Deutschlands", heißt es seitens der Bundesregierung.
"Vorschläge für spezifische emissionsseitige Maßnahmen zur Bekämpfung der
Wasserverschmutzung durch so genannte prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe
(...) sind jedoch vor dem Hintergrund des von der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten
"phasing outs" der prioritär gefährlichen Stoffe dringend notwendig", stellt auch der
Bundesrat klar, und zwar auf Ebene der Gemeinschaft. "Das Subsidaritätsprinzip ist vor
diesem Hintergrund hier nicht sinnvoll anzuwenden."
Bundesratsbeschluss:
Pdf
|
|