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Berliner Senat erklärt das Wasser-Volksbegehren für unzulässig

Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind erfüllt. Nach Zählung durch die Bezirksämter wurden von der Trägerin des Volksbegehrens 36.062 gültige Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren abgegeben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Volksbegehren die nach der Verfassung von Berlin für die Zulassung des Volksbegehrens erforderliche Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten erhalten hat. Der Berliner Senat hält allerdings die Offenlegung sämtlicher Verträge, die den Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft und die Preis- und Tarifkalkulation in Berlin betreffen, für verfassungswidrig.
Wir Berliner wollen unser Wasser trotzdem zurück.
Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens sind fest entschlossen, die Zulassung des Volksbegehrens vor dem Berliner Verfassungsgericht einzuklagen. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren. Weitere Informationen finden Sie unter www.berliner-wassertisch.net oder bei Thomas Rudek: Telefon: 030.261 33 89, E-Mail