Druckoptimierte Fassung | Zurück zur normalen Ansicht 

 

EU-Meeresrahmenrichtlinie in Kraft

Am 15. Juli 08 trat die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Meeresumwelt vom 17. Juni 08, die so genannte Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2017 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen und die dafür notwendigen Regelungen zu treffen. Sie reagiert auf die durch den Klimawandel entstandenen Herausforderungen und sieht Maßnahmen sowohl von Seiten der EU als auch von Seiten der Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedstaaten müssen die Meeresrahmenrichtlinie bis Mitte 2010 in nationales Recht umsetzen.