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Berliner Verfassungsgerichtshof stärkt direkte Demokratie - Verfassungsgericht macht Weg für Wasservolksbegehren in Berlin frei

Mit einer richtungweisenden Entscheidung erkennt das Berliner Verfassungsgericht am 6. Oktober 09 die Einwendung des Berliner Wassertischs gegen die Entscheidung des Berliner Senats als zulässig und begründet an. Verfassungsmäßige Ausschlussgründe liegen demnach nicht vor. Noch weiter geht das Verfassungsgericht im Urteil zum Kita-Volksbegehren. Demnach ist auch das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" zulässig, da es nicht den laufenden Haushaltsplan berührt, sondern lediglich künftige Haushaltsgesetze und zukünftige Haushaltsperioden berührt. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sieht das Berliner Verfassungsgericht als Element zentraler staatlicher Daseinsvorsorge. Daran ändert auch die teilweise privatrechtliche Ausgestaltung von Ausführungsverträgen nichts. Der Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft unterliege demnach auch nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Verfassungsgerichtsurteil stellt Gesetzesentwürfe des Volksgesetzgebers rechtlich mit denen des Abgeordnetenhauses gleich. Bisher hat der Berliner Senat alles unternommen, um erfolgreiche Volksbegehren in Berlin zu verhindern. "Das Berliner Verfassungsgericht hebt die entsprechende Entscheidung des Senats für das Kita und das Wasser-Volksbegehren komplett auf und stellt den 'Volksgesetzgeber' dem Parlamentarischen Gesetzgebungsprozeß rechtlich gleich." kommentiert Michael Bender, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser und Vertrauensperson des Volksbegehrens diese richtungweisende Entscheidung. Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net und www.berlin.de. Die Urteilsbegründung finden Sie hier.