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Änderung des Wasserentnahmeentgelts in Baden-Württemberg

Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung von Baden-Württemberg soll es künftig für die Benutzung aus oberirdischen Gewässern nur noch einen einheitlichen Tarif von 0,01 Euro geben, statt wie bisher drei unterschiedliche für verschiedene Nutzungen. Damit sinken die Sätze auf den bisherigen für die Kühlwassernutzung. Die Chance, der Bevorteilung der Energiewirtschaft entgegenzuwirken, wird somit verpasst. Dabei machen die Entnahmen für Kühlwasser drei Viertel aller Entnahmen in Baden-Württemberg aus (vgl. Positionspapier der GRÜNEN LIGA zur Umgestaltung von § 40 BbgWG "Das Wassernutzungsentgelt in Braunkohlebergbau und Energiewirtschaft Brandenburg"). Der Satz für die öffentliche Wasserversorgung sowie für die Grundwassernutzung bleibt bei 0,051 Euro je Kubikmeter. Neue Ermäßigungs- und Ausnahmetatbestände kommen hinzu; eine Zweckbindung für Maßnahmen zum Gewässerschutz ist weiterhin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf findet sich unter www.landtag-bw.de.