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NRW hebt Befristung des Wasserentnahmeentgelts auf

Mit einer am 20. Juli 2011 im Landtag beschlossenen Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes hebt die Landesregierung NRW die im Dezember 2009 beschlossene Befristung des Wasserentnahmeentgelts bis 2018 und die schrittweise Ermäßigung der Entgeltsätze auf. Der allgemeine Hebesatz von 4,5 Cent/Kubikmeter; auf entspricht dem Niveau von 2009. Bei Kühlwasser fallen 3,5 Cent/Kubikmeter und bei der Durchlaufkühlung 0,35 Cent/Kubikmeter an. Erstmals unterliegen die Sümpfungswässer des Braunkohletagebaus der vollen Entgeltpflicht. Das Wasserentnahmeentgelt dient der Finanzierung der WRRL-Bewirtschaftungsplanung.