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Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Am 27. Juni 12 legte Verkehrsminister Ramsauer sein Konzept zur Reform der Bundeswasserstraßenverwaltung vor. Das Kern- und Nebennetz wird nach der Bedeutung für den Güterverkehr in die Kategorien A, B und C eingeteilt. Ausbau soll nur noch in der Kategorie A sowie bei Ersatzneubauten in Kategorie B stattfinden, die Kategorie C und die sonstigen Wasserstraßen bleiben im Bestand erhalten. Die überfällige Ausrichtung der Investitionen und der Verwaltung nach dem Bedarf wird von der GRÜNEN LIGA ausdrücklich begrüßt. Die bis zum Jahre 2020 veranschlagte Reduzierung von der Behördenanzahl und Stellen birgt noch viel Raum für Diskussionen. Elbe, Saale sowie die Donau zwischen Straubing und Vilshofen wurden noch nicht kategorisiert. Die EU-Kommission hat die Elbe in Ihrem Vorschlag für transeuropäischen Netze (TEN) aufgenommen, obwohl sie in Deutschland selbst nur eine untergeordnete Rolle spielt.