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Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraft in Sachsen

Der sächsische Doppelhaushalt sieht ab 2014 die Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraft in Höhe von 0,01 Cent pro Kubikmeter vor. Dieser Entnahmesatz liegt weit unter dem bisher im sächsischen Wassergesetz vorgesehenen Mindestsatz von 0,5 Cent, der für die Oberflächenwasserentnahme für Kühlzwecke vorgesehen ist. In Schleswig-Holstein beträgt der Entnahmesatz für Wasserkraft 0,077 Cent pro Kubikmeter unter der Voraussetzung, dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Gewässer und Lebewesen durchgeführt werden. Andernfalls gilt dort ein um das 10-fache höherer Entgeltsatz. Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden lässt einen wirtschaftlichen Betrieb kleiner Wasserkraftanlagen kaum zu. Die GRÜNE LIGA-Position zur kleinen Wasserkraft ist hier nachzulesen.