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Anforderungen der WRRL zur Kostendeckung bislang quasi wirkungslos

Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat eine Studie zur Kostendeckung der Wasserpreise in der EU vorgelegt. Die Bilanz zur Wasserpreispolitik, die gemäß Artikel 9 Wasserrahmenrichtlinie eigentlich seit dem Jahr 2010 dem Prinzip der Kostendeckung zu folgen hat, fällt ernüchternd aus: "Verallgemeinert gesagt hat die Wasserrahmenrichtlinie keine Änderungen in der Wasserpreispolitik bewirkt, die Anstrengungen der Länder beschränken sich weitgehend auf (Kostendeckungs-)Abschätzungen und Berichterstattung an die Europäische Kommission." Die Studie kommt zu der Schlussfolgerung, dass "harmonisierte und operationalisierte Konzepte von Kostendeckung und Umwelt- und Ressourcenkosten einschließlich Anreizwirkung" bislang fehlen. Die neuen Anforderungen des Artikels 9 WRRL hatten auch keinerlei signifikanten Effekt auf die wenigen existierenden Mechanismen, die der Deckung von Umwelt- und Ressourcenkosten dienen. Die Studie "Assessment of cost recovery through water pricing" (EEA Technical report No 16/2013) steht zum Download bereit.