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Ökologische Vorrangflächen für den Gewässerschutz nutzen!

In einer gemeinsamen, im Januar 2014 herausgegebenen Position, die von der Kommission Landwirtschaft beim Umweltbundesamt (KLU) erarbeitet wurde, stellen das Bundesamt für Naturschutz und das UBA ihre Forderungen für die Ausgestaltung der Regelungen zu ökologischen Vorrangflächen in der Agrarlandschaft zusammen. Die Anlage von ökologischen Vorrangflächen sei neben der Fruchtartendiversifizierung und dem Erhalt des Dauergrünlandes "eindeutig das Herzstück der [Agrar-]Reform, um den notwendigen Schutz bzw. entsprechende Verbesserungen der biologischen Vielfalt sowie beim Wasser- und Bodenschutz in der Agrarlandschaft zu erzielen. Vor allem in Intensivregionen können sie dazu beitragen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen sowie zur Umsetzung von Boden- und Gewässerschutzzielen (z.B. der EG-Wasserrahmenrichtlinie) beitragen."
Als ökologische Vorrangflächen sollten nur solche Flächentypen anrechenbar sein, die einen eindeutigen Mehrwert für Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft erbringen. Notwendig seien ein eindeutiger Ausschluss von Pestiziden und Düngemitteln sowie die Anlage von Vorrangflächen auf Betriebsebene, nicht auf regionaler oder kollektiver Ebene. Insbesondere bei den Vorrangflächen mit Nutzungsoption sei es sinnvoll, deren nur beschränkte Anrechenbarkeit durch einen Wichtungsfaktor (unter 1) zu berücksichtigen. Die acht Seiten umfassende Position "Ökologische Vorrangflächen – unverzichtbar für die biologische Vielfalt" ist abrufbar auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.