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Nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen

Am 24. Oktober 2014 beschlossen die Umweltminister insgesamt 102 Hochwasserschutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser zu denen Deichrückverlegungen, beziehungsweise die Wiedergewinnung natürlicher Rückhalteflächen, gesteuerte Hochwasserrückhaltung (Polder) sowie die Beseitigung von Schwachstellen gehören. Jährlich wollen Bund und Länder außerdem die Priorisierung der anzugehenden Maßnahmen aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm aktuell festlegen. Kriterien dafür sind Realisierbarkeit, Effizienz und Wirksamkeit für den Naturraum Fluss. Die Pressemitteilung der 83. Umweltministerkonferenz in Heidelberg ist abrufbar. Das Hochwasserschutzprogramm stieß auf dem Fachgespräch des Umweltausschusses des Bundestags am 5. November 2014 bei den eingeladenen Sachverständigen auf überwiegend positive Resonanz. Allerdings mahnten besonders die Umweltverbände weitergehende Maßnahmen beim ökologischen Hochwasserschutz an. Michael Bender von der GRÜNEN LIGA warb dafür, die Rückgewinnung von Flussauen bei der Maßnahmenpriorisierung nicht hintenanzustellen. Das Bundestags-Fachgespräch gibt es als Video.