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Tierfabriken stoppen – die Gülleflut eindämmen

Die frischgebackene "Aktion Agrar – Landwende jetzt" startete ihre Kampagne gegen die Massentierhaltung am 5. Januar 2015 mit einer Aktion vor dem Landwirtschaftsministerium in Berlin. Seit 2000 haben vier Fünftel der Schweinehalter aufgegeben. Gleichzeitig ist die Anzahl der geschlachteten Schweine um rund ein Drittel auf nahezu 60 Millionen gestiegen. Die Aktion Agrar fordert im Zuge der Novelle der Düngeverordnung unter anderem die Begrenzung von Güllemengen und -transporten sowie strengere Obergrenzen für die Ausbringung von Gülle. Die Kampagne "Tierfabriken den Gülle-Hahn zudrehen!" kann online unterstützt werden.
Der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung wartet mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen und langen Übergangsfristen auf. Die unter anderem von dem Umweltverbänden geforderte Hoftorbilanz steht anscheinend noch zur Disposition. Die "Sanktionen" konzentrieren sich weiter auf eine Beratung. Zwar bestimmt die Düngeverordnung einen Abstand von der Gewässeroberkante von vier Metern; bei geeigneter Aufbringungstechnik reduziert sich der Pufferstreifen auf lediglich einen Meter. Allerdings bleiben weitergehende Regelungen zu düngerfreien Gewässerrandstreifen davon unberührt. Die ausführlichere erste Einschätzung der Regelungen der Düngeverordnung aus Gewässerschutzsicht enthält der BBU-Wasserrundbrief Nr. 1051. Die BBU-Rundbriefe sind bei Nikolaus Geiler bestellbar. Der Entwurf der Düngeverordnung kann inzwischen auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft heruntergeladen werden.