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Tierfabriken stoppen – die Gülleflut eindämmen
Die frischgebackene "Aktion Agrar – Landwende jetzt" startete ihre Kampagne gegen die
Massentierhaltung am 5. Januar 2015 mit einer Aktion vor dem Landwirtschaftsministerium in Berlin. Seit 2000
haben vier Fünftel der Schweinehalter aufgegeben. Gleichzeitig ist die Anzahl der geschlachteten Schweine um rund
ein Drittel auf nahezu 60 Millionen gestiegen. Die Aktion Agrar fordert im Zuge der Novelle der Düngeverordnung unter anderem
die Begrenzung von Güllemengen und -transporten sowie strengere Obergrenzen für die Ausbringung von Gülle.
Die Kampagne "Tierfabriken den Gülle-Hahn zudrehen!" kann online unterstützt werden.
Der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung wartet mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen und langen Übergangsfristen
auf. Die unter anderem von dem Umweltverbänden geforderte Hoftorbilanz steht anscheinend noch zur Disposition.
Die "Sanktionen" konzentrieren sich weiter auf eine Beratung. Zwar bestimmt die Düngeverordnung einen Abstand
von der Gewässeroberkante von vier Metern; bei geeigneter Aufbringungstechnik reduziert sich der Pufferstreifen auf
lediglich einen Meter. Allerdings bleiben weitergehende Regelungen zu düngerfreien Gewässerrandstreifen
davon unberührt. Die ausführlichere erste Einschätzung der Regelungen der Düngeverordnung aus Gewässerschutzsicht
enthält der BBU-Wasserrundbrief Nr. 1051. Die BBU-Rundbriefe sind bei Nikolaus Geiler bestellbar.
Der Entwurf der Düngeverordnung kann inzwischen auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
heruntergeladen werden.
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