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Bundeskabinett macht Weg für neue Regelungen frei

Noch im Dezember 2015 verabschiedete das Bundeskabinett die Neufassung der Oberflächengewässerverordnung, mit der unter anderem die Vorgaben der novellierten europäischen Prioritäre Stoffe Richtlinie (2013/39/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Kabinettsbeschluss ist auch die 50 mg/l-Umweltqualitätsnorm für Nitrat verankert. Insgesamt wird die neue Oberflächengewässerverordnung den guten chemischen und ökologischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie technisch definieren. Der Entwurf des novellierten Düngegesetzes enthält in der vom Bundeskabinett im Dezember 2015 verabschiedeten Fassung die Einführung einer Hoftorbilanz für viehintensive Betriebe ab 2018 und schafft die Grundlage für den notwendigen Datenabgleich zur Kontrolle der Düngeverordnung. Gärreste aus Biogasanlagen sollen künftig in die einheitliche Obergrenze von 170 kg N/ha einfließen. Die Novelle des Düngegesetzes ist Voraussetzung für die weiterhin ausstehende Novelle der Düngeverordnung. Über aktuelle Entwicklungen in der Wasserwirtschaft informiert der Europäische Wirtschaftsdienst EUWID.