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Aus Abwasseranlagen selbst erzeugter und verwendeter Strom muss steuerfrei bleiben

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes (EnergieStG/StromStG) in die Verbändeanhörung gegeben. Betreiber von Abwasseranlagen, die beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, werden nach den geplanten Regelungen zukünftig weitgehend besteuert. Insbesondere zählen Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas danach nicht mehr zu den erneuerbaren Energieträgern. "Die Vorschläge des BMF würden zu einer erheblichen Erschwerung der Bemühungen um Energieeffizienz in der Abwasser- und Abfallentsorgung führen, nicht nur für vorhandene Aktivitäten, sondern auch für Bestrebungen, energieeffiziente Verfahren weiter zu etablieren", so der Präsident der DWA, Otto Schaaf. Betreiber von Abwasseranlagen, die den beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, sollen hierfür auch künftig keine Stromsteuern zahlen. Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas müssen weiterhin zu den erneuerbaren Energieträgern zählen. Das forderten die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Vertreter der Großstädte am 24. Mai 2016 auf ihrem diesjährigen Erfahrungsaustausch in Dresden. Die Stellungnahme der DWA finden Sie im Internet.