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Strengere Regeln für die Düngung
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 die Novelle der Düngeverordnung behandelt. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes
und der Luftreinhaltung. Ab 2018 müssen tierhaltende Betriebe mit mehr als 2,5 GV je Hektar und mehr als 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder
mehr als 50 GV eine Stoffstrombilanz erstellen; ab 2023 gilt dies für alle Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als
50 GV. Biogasgärreste werden in die 170 kg N/ha Regelung aufgenommen. Am 16. Februar 2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der
Großen Koalition von CDU/CSU und SPD das geänderte Düngegesetz.
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