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Strengere Regeln für die Düngung

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 die Novelle der Düngeverordnung behandelt. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Ab 2018 müssen tierhaltende Betriebe mit mehr als 2,5 GV je Hektar und mehr als 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als 50 GV eine Stoffstrombilanz erstellen; ab 2023 gilt dies für alle Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als 50 GV. Biogasgärreste werden in die 170 kg N/ha Regelung aufgenommen. Am 16. Februar 2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD das geänderte Düngegesetz.

Das Düngegesetz soll am 10. März 2017, die Novelle der Düngeverordnung am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedet werden. Weitere Infos.