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EuGH-Urteil zur Fischerei: Betreiber von Wasserkraftwerken haften für Umweltschäden

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat auf seiner Website eine von Gerhard Kemmler verfasste Zusammenstellung wichtiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht, die die Fischerei an Fließgewässer bzw. den Schutz der Gewässer betreffen. Neben dem Urteil zur Weservertiefung vom 1. Juli 2015 (Rechtssache C-461/13), dem Urteil zur Schwarzen Sulm vom 4. Mai 2016 (Rechtssache C-346/14) und dem Urteil zur Kühlwasserentnahme am Kraftwerk Moorburg vom 26. April 2017 (Rechtssache C-142/16) geht der Autor ausführlich auf das Urteil vom 1. Juni 2017 ein (Rechtssache C-529/15 (PDF)). Der EuGH hat hier entschieden, dass die Betreiber von Wasserkraftwerken für die von ihren Anlagen verursachten Umweltschäden haften müssen, auch wenn die Anlagen vor 2007 errichtet wurden: "Die Betreiber können sich nicht darauf berufen", so Kemmler, "dass ökologische Schäden von früheren nationalen Betriebsgenehmigungen (Erlaubnisse, Bewilligungen) gedeckt seien." Ein wegweisendes Urteil ganz im Sinne des Verursacherprinzips!