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UBA-Gutachten empfiehlt Arzneimittelabgabe

Grundsätzlich positiv sehen die Sachverständigen um Prof. Gawel (UFZ) die "Arzneimittelabgabe – Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern". Eine solche Abgabe kann eine ökologische Lenkungsfunktion entfalten, wenn sie gezielt gewässerproblematische Stoffe verteuert und zusätzlich deren Risikopotential differenziert berücksichtigt. Das Aufkommen könnte verursachergerecht zur Refinanzierung von Aufwendungen für die Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen eingesetzt werden. Beim Hersteller und Händler (Apotheken) käme eine sozialverträgliche Ausgestaltung als Verbrauchssteuer in Betracht. Hersteller und Importeure könnten auch mit einer Ababe belegt werden. Beide Anknüpfungspunkte sind jedoch auch mit erheblichen Nachteilen im Wirkungsmechanismus verknüpft. Kurzfassung des UBA-Arzneimittelabgabe-Gutachtens. Das vollständigen UBA-Gutachten ist auf der Seite des Umweltbundesamt einzusehen.