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EuGH-Urteil: Die Düngeverordnung verstößt gegen die Nitratrichtlinie
In dem am 21. Juni 2018 erlassenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Deutschland
gegen die 1991 erlassene "Richtlinie des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat
aus landwirtschaftlichen Quellen" (Nitrat-Richtlinie, 91/676 EWG) verstößt, da nicht zusätzliche
Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen wurden, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des
deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat. Die
Umweltverbände begrüßten die Entscheidung des EuGH. "Die zu erwartenden Strafzahlungen sind Peanuts im
Vergleich dazu, was das Regelungs- und Vollzugsdefizit im Düngerecht die Gesellschaft seit Jahrzehnten
kostet und noch kosten wird durch: Nitratverseuchtes Grundwasser, aufwendige Wasseraufbereitung, Aufgabe
von Brunnen, eutrophierte Flüsse, Seen und Küstengewässer", kommentierte Michael Bender, Leiter der
GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser. "Wir brauchen eine Wende: hin zu einer gewässerverträglichen
Landwirtschaft, die ihre eigenen natürlichen Produktionsgrundlagen erhält." Auch nach siebenundzwanzig
Jahren reicht die Düngegesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland nicht aus, um die selbst gesteckten
rechtlichen Vorgaben von 1991 umzusetzen.
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