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Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser endet am 19. Oktober 2018

1991 hat die Europäische Union die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) verabschiedet, um die Behandlung von Abwasser aus Haushalten und bestimmten Industrien in ganz Europa zu verbessern.
Diese Rechtsvorschrift legt die gesetzlichen Verpflichtungen fest, um sicherzustellen, dass das Abwasser vor dem Einleiten in die Umwelt gesammelt und entsprechend behandelt wird. Seit der Verabschiedung hat sich innerhalb der EU viel verändert: die EU hat sich von 12 auf 28 Länder erweitert, wodurch sich allein die Menge an zu sammelndem und zu behandelndem Abwasser erheblich erhöht hat; technische Fortschritte bei der Abwasserbehandlung aber auch bei der Identifizierung (neuer) schädlicher Abwasserinhaltsstoffe; die Einführung bzw. Überarbeitung wasserrelevanter EU-Rechtsvorschriften (Wasserrahmenrichtlinie, Rechtsvorschriften über Trinkwasser und Badegewässer).
Im Jahre 2018, also 27 Jahre nach Einführung der Richtlinie, befand die EU-Kommission, dass es an der Zeit ist, eine Bewertung dieser Richtlinie durchzuführen. Die Bewertung zielt im Wesentlichen darauf ab festzustellen, ob die Rechtsvorschriften den beabsichtigten Zweck erfüllen ("fit for purpo-se"), ob ihre Zielsetzungen heute immer noch relevant sind und ob die Kosten, die sich aus den gesetzlichen Anforderungen ergeben, gerechtfertigt sind.
Im Rahmen dieser Bewertung findet seit dem 13. Juli eine öffentliche Konsultation statt, deren Zweck es ist, Meinungen darüber einzuholen, was die Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser EU-weit bewirkt und wie sie damit den Zustand unserer Gewässer und der Umwelt im Allgemeinen verbessert hat. Dabei sollen einerseits allgemeine Aussagen der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Einstellung gegenüber Wasser und Abwasser und andererseits detailliertere Informationen und Stellungnahmen von Sachverständigen sowie für die Umsetzung zuständigen öffentlichen und privaten Stellen zu den Besonderheiten der Richtlinie eingeholt werden.
Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist noch bis zum 19. Oktober hier möglich: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/UWWTD_Survey_2018?surveylanguage=DE