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Europäischer Umweltausschuss hat über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie abgestimmt
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie im Ausschuss für
Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments statt.
Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag einer Neufassung, dabei wurden über 800
Abänderungsanträge eingereicht. Im Vordergrund stand dabei, sowohl das Vertrauen der Bürger in die Bereitstellung von
Trinkwasser zu stärken, als auch die Bereitschaft innerhalb der Bevölkerung, Leitungswasser zu konsumieren, zu erhöhen.
Der geringere Verbrauch von Flaschenwasser kann den Haushalten in Europa zusätzlich zu Einsparungen von mehr als 600 Mio. EUR pro
Jahr verhelfen. Mit einem größeren Vertrauen in Leitungswasser können die Bürgerinnen und Bürger auch dazu beitragen,
Kunststoffabfälle zu verringern, die durch den Verbrauch von Flaschenwasser entstehen und unter anderem die Meere verschmutzen.
Kunststoffflaschen gehören zu den an europäischen Stränden am häufigsten gefundenen Einwegprodukten aus Kunststoff.
Mit der Aktualisierung der Trinkwasserrichtlinie macht die Kommission einen wichtigen legislativen Schritt zur Umsetzung der am 16.
Januar 2018 vorgelegten EU-Kunststoffstrategie.
Bei vielen der eingereichten Abänderungsanträge konnten Kompromisslösungen erzielt werden, die von einer Mehrheit bei der
Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13 der Trinkwasserrichtlinie, die für die Verankerung des
Menschenrechts auf sauberes und kostengünstiges Trinkwasser relevant sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der
Zugang zu Wasser geregelt werden. Diese konnten in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet,
dass "die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll", statt wie ursprünglich gefordert, dass "die Richtlinie
universellen Zugang zu Wasser schaffen soll". Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt,
indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen.
Auch das von der Gastronomie heftig kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurde
abgeschwächt. Hierfür darf eine geringe Servicegebühr verlangt werden.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Umweltausschusses:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180911IPR13115/drinking-water-new-plans-to-improve-tap-water-quality-and-cut-plastic-litter
In der Woche vom 22. – 25. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant.
Die mit fast 1,9 Millionen Menschen erste erfolgreiche Bürgerinitiative der Europäischen Union "Right2Water" forderte im
Vorfeld die EU-Institutionen auf, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der
Vereinten Nationen in europäisches Recht umzusetzen. In einem gemeinsamen, auch von der GRÜNEN LIGA unterstützten
Schreiben werden die EU-Parlamentarier aufgefordert, den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern.
Bürgerinitiative "Right2Water": https://www.right2water.eu/
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