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Hier finden Sie die Links zu den Bestandsaufnahmen in Deutschland, geordnet nach: Die Bestandsaufnahme gliedert sich in drei verschiedene Berichtsebenen: Der A-Bericht bezieht sich auf die gesamte Flussgebietseinheit, die B-Berichte umfassen die einzelnen Koordinierungsräume. Beide werden an die EU-Kommission weitergeleitet. Doch für die Umweltverbände und die Öffentlichkeit fallen die dargestellten Informationen in der Regel zu allgemein aus, um sie in der täglichen Arbeit vor Ort berücksichtigen zu können. Hier liefert die so genannte C-Ebene (Bearbeitungsgebiete), die nicht nach Brüssel gemeldet wird, wichtige Anhaltspunkte. Was beinhaltet die Bestandsaufnahme in den Flussgebietseinheiten (der so genannte "Bericht 2005" an die EU-Kommission)? Hier finden Sie eine kurze Einführung. Die Wasserdirektoren haben auf ihrer Sitzung am 22./23. Juni 2004 in Dublin beschlossen, dass die Ergebnisse der Bestandsaufnahme (Bericht 2005) öffentlich gemacht werden sollen. Das Dokument "Grundsätze und Kommunikation der Ergebnisse der ersten Analyse gemäß der WRRL" finden Sie hier zum Download. Anfang des Jahres 2005 erschien die BMU-Broschüre "Die Wasserrahmenrichtlinie – Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland", die die in den einzelnen Bundesländern und Flussgebieten mit unterschiedlichen Ansätzen ermittelte erste Analyse der Flusseinzugsgebiete zu einem optisch und inhaltlich stimmigen Gesamtbild zusammenzufassen. Bestellungen an: service@bmu.bund.de oder per Fax: (01888) 305 -2044. Eine kritische Einschätzung der bisherigen Umsetzung der WRRL aus Sicht der Umweltverbände liefert der 2. Snapshot-Report von EEB und WWF. Die EU-Kommission stellt die WRRL-Bestandsaufnahme (Bericht 2005) ins Netz. EU-Kommission bewertet WRRL-Umsetzung - Einschätzung zur offiziellen Bestandsaufnahme 2005 Die EU-Kommission hat die bisherige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedstaaten untersucht und am 22. März 2007 eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht (Mitteilung COM(2007)128 final). Gegen Luxemburg und Italien laufen vor dem Europäischen Gerichtshof noch Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung, gegen Griechenland wegen nicht konformer Umsetzung. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission haben 19 Mitgliedstaaten die Artikel 4 (Umweltziele), 9 (Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen) oder 14 (Information und Anhörung der Öffentlichkeit) rechtlich nicht vollständig umgesetzt. Hierbei zählt allerdings nur die Papierform, noch nicht die tatsächliche fachliche und praktische Umsetzung der Gewässerschutzanforderungen. Als größte, auch Deutschland betreffende Schwachstelle in den Berichten 2005 benennt die Kommission die wirtschaftliche Analyse, insbesondere die angemessene Identifizierung von Wasserdienstleistungen und -nutzungen und die daraus abgeleitete verursachergerechte Deckung der Wasserkosten. Die Kommission hat angekündigt, diese Teile der Berichte noch 2007 eingehender zu untersuchen. Bei der Vorstellung der Kommissions-Einschätzung auf der Brüsseler Wasser-Konferenz Ende März 2007 stellte Joachim d'Eugenio, Leiter der WRRL-Arbeitsgruppe der Generaldirektion Umwelt, drei zentrale Aspekte heraus: 1. Die Umsetzung der Richtlinie ist möglich. Es existieren positive Beispiele. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die bestehenden Mängel zu korrigieren, die Gewässerbewirtschaftung stärker in andere Politikbereiche zu integrieren und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung stärker zu nutzen. Da im Bereich Ökonomie in praktisch allen Mitgliedstaaten große Defizite bestehen, soll auch der CIS-Prozess für eine bessere Unterstützung genutzt werden. Die Mitteilung der Kommission bestätigt grundsätzlich die Einschätzung von EEB und WWF, die stellvertretend für 14 Umweltverbände zu den gravierenden Mängeln bei der wirtschaftlichen Analyse im Juli 2006 eine gemeinsame strategische Beschwerde bei der Kommission eingereicht hatten. Die Beschwerde bezieht sich auch auf die deutschen Bestandsaufnahmen an Mittlerem Rhein, Oberrhein, Ems, Weser, Donau und Elbe (zu den Mängeln im Elbe-Bericht vgl. WRRL-Info 10). Diese liefern - wie auch die Bestandsaufnahmen in anderen deutschen Flussgebieten - weder für die Auswahl kosteneffizienter Maßnahmen noch für die Begründung von Ausnahmen eine ausreichende Grundlage. Als Wasserdienstleistungen gelten in Deutschland in der Regel nur die Wasserver- und Abwasserentsorgung, allerdings einschließlich signifikanter Eigenwasserversorgung. Eine ganze Reihe weiterer Nutzungen im Bereich von Landwirtschaft, Schifffahrt, Hochwasserschutz und Wasserkraft erfüllen aber ebenfalls die Kriterien für Wasserdienstleistungen. Wie EEB und WWF resümieren, sind derartige Infrastrukturen Haupthindernisse für das Erreichen der WRRL-Umweltziele. Auf Grundlage der bisherigen wirtschaftlichen Analysen ist weder die Höhe der Kosten nachvollziehbar noch ob die Verursacher einen angemessenen Beitrag dazu leisten. Die EU-Kommission hat die betroffenen Staaten mit Schreiben vom 21. März 2007 zur Stellungnahme aufgefordert. Bestandsaufnahme, geordnet nach Koordinierungsräumen bzw. Bearbeitungsgebieten (deutsche Anteile) Zu den Bestandsaufnahmen gelangen Sie, indem Sie auf den/das entsprechenden Koordinierungsraum/Bearbeitungsgebiet klicken. Bestandsaufnahme, geordnet nach Bundesländern In der untenstehenenden Tabelle ist zu sehen, wo die Bundesländer ihre Bestandsaufnahmen im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Kurze Einführung zur Bestandsaufnahme Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist die Beurteilung des aktuellen Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die Bestandsaufnahme. Bis März 2005 war der Europäischen Kommission über die Bestandsaufnahme zur WRRL zu berichten ("Bericht 2005"). In Deutschland mussten daher die Berichte zur Bestandsaufnahme in allen verschiedenen Flussgebietseinheiten bzw. Bearbeitungsgebieten bis Ende 2004 fertiggestellt sein. In der Bestandsaufnahme sollen die Gewässer identifiziert werden, in denen der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte "gute Zustand" bereits besteht, wo er nicht besteht und wo die Erreichung des "guten Zustandes" gefährdet ist. Des Weiteren werden hierbei auch die Gewässer identifiziert, die nicht natürlichen Ursprungs sind (Kanäle), sowie die Gewässer, die als erheblich verändert gelten. Für beide Kategorien gilt, dass nur das so genannte "gute ökologische Potential" zu erreichen ist. Hierzu werden die berichtsrelevanten Gewässer (Fließgewässer größer 10 km² und Seen größer 0,5 km²) ihren naturraumtypischen ökologischen Typen zugeordnet auf deren Grundlage dann die ökologische Bewertung stattfindet. Die Bestandsaufnahme liefert wichtige Anhaltspunkte dafür, wie künftig die Überwachungsprogramme für die Gewässer ausgestaltet werden müssen und welche Maßnahmen notwendig sind, um in belasteten Gewässern den "guten Zustand" zu erreichen. Ein weiteres Element der Bestandsaufnahme ist die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Dazu sind Daten zu ermitteln, die eine Beurteilung erlauben, inwieweit für die Nutzungen von Wasser kostendeckende Preise erhoben werden. Bericht der LAWA zur Bestandsaufnahme nach WRRL: Vorgehensweise und Ergebnisse der 16 Bundesländer Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) führte – wie bereits oben erwähnt – im April 2004 einen internen Workshop mit dem Titel "Bestandsaufnahme nach WRRL: Vorgehensweise und Ergebnisse" durch. Die Dokumentation können Sie hier downloaden (pdf, 530 KB). "Ziel des Workshops war es – auf der Grundlage der inzwischen weitgehend abgeschlossenen fachlich-inhaltlichen Arbeiten in den Ländern – Darstellungen, Methoden und Vorgehensweisen der 16 Bundesländer vorzustellen, zu vergleichen und zu verstehen. Übereinstimmungen bzw. gravierende Unterschiede sollten herausgearbeitet werden. Kein Ziel des Workshops war die Ausarbeitung und verbindliche Festlegung von gemeinsamen einheitlichen Lösungen. Die Vorbereitung des Workshops beinhaltete Abfragen von Arbeitsergebnissen in den 16 Bundesländern. Dies wurde von den LAWA-Fachausschüssen AO "Oberirdische Gewässer und Küstengewässer" und AG "Grundwasser und Wasserversorgung" vorbereitet. Eintragungen in die Abfragematrices und Ergebnisse verstehen sich als aktueller Zwischenstand der Bearbeitung in den einzelnen Ländern." (Auszug aus der Einleitung) Fazit der Veranstaltung:
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