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Checkliste für Nichtregierungsorganisationen auf Landesebene

Artikel 14 EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der WRRL vor. Die Wasserdirektoren der EU, Norwegens, der Schweiz sowie der EU-Kandidatenstaaten verabschiedeten einen gemeinsamen Leitfaden zur Partizipation bei der Umsetzung der WRRL. Darin werden drei Formen – mit zunehmendem Maß an Einbeziehung (siehe Abbildung) – genannt: Informationsvermittlung, Anhörung und aktive Beteiligung. Informationen sollen der breiten Öffentlichkeit bereit gestellt werden, die aktive Beteiligung bleibt der organisierten Fachöffentlichkeit vorbehalten.

So erhalten auch die Umweltverbände neue Einflussmöglichkeiten. Die vorliegende Checkliste ist daher an deren Vertreter gerichtet, die sich auf Landes-/Regionalebene mit der WRRL befassen. Sie soll eine praktische Hilfe bei der Nutzung der Partizipationsmöglichkeiten sein, damit bei der Umsetzung der WRRL möglichst gute Ergebnisse für den Gewässerschutz erzielt werden. Auch andere Interessenverbände, z.B. aus Landwirtschaft oder Wasserkraftnutzung, wollen ihre Position in die Planungen einbringen. Daher empfiehlt es sich für Umweltverbände, ihre Forderungen gut zu untersetzen, den Kompromiss im Blick zu behalten und Bündnispartner zu suchen.

Die Checkliste wurde im WRRL-Info Nr. 5 publiziert. Die Beilage steht hier zum Download zur Verfügung ...

 

1 Informationen und News zur WRRL für Verbände

1.1 Informationen zu aktuellen Entwicklungen

Informationsquelle

Bezugsmöglichkeit

Kurzmeldungen und Termine bietet das "Wasserblatt" der GRÜNEN LIGA, welches monatlich per
E-Mail von der Bundeskontaktstelle Wasser verschickt wird. Für umfangreichere E-Mails mit aktuellen Dokumenten zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und weiteren Themen der Wasserpolitik gibt es den DNR-Wasserverteiler.

beides bestellbar per E-Mail unter wasser@grueneliga.de

Die WRRL-Info ist eine Zeitungsbeilage, die sich mit aktuellen Themen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt und vierteljährlich erscheint.

Hier finden Sie die letzten Ausgaben ...

Wasserrundbrief der BBU

Informationen unter www.akwasser.de

wrrl-info.de-Newsmeldungen und -Termine

Bitte hier klicken ...

Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform: WasserBLIcK

www.wasserblick.net

1.2 Hintergrundinformationen

Hintergrundpapiere

Bezugsmöglichkeit

Die WRRL aus Sicht der NGOs

Im Rahmen des GRÜNE-LIGA-WRRL-Projekts sind bisher mehr als 30 Seminare, Konferenzen und Workshops durchgeführt und einigePoster zu verschiedenen Schwerpunkten der Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet worden.

Einführung in die EG-Wasserrahmenrichtlinie - Schwerpunkte - Zeitplan - kritische Punkte

Michael Bender (GRÜNE LIGA, Bundeskontaktstelle Wasser), Download (word, 46 KB)

Das Europäische Umweltbüro hat in Kooperation mit Hiltrud Breyer ein kostenloses Handbuch zur EU-Wasserpolitik veröffentlicht. Die WRRL wird kritisch analysiert und erläutert. Das Handbuch bietet Interessierten/NGOs einen wichtigen ersten Zugang und zeigt eine Reihe politischer Handlungsmöglichkeiten auf, damit in Zukunft Wasserbewirtschaftung mit der Natur und nicht gegen die Natur stattfindet.

Europäisches Umweltbüro (EEB), Hiltrud Breyer (MdEP)
: Download
E-Mail: hbreyer@europarl.eu.int;
Fax: 0032.2.28 49 287

NABU-Informationspapier zur EU- Wasserrahmenrichtlinie (2001)

Download (word, 170 KB)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL - die Folgen für Wasserwirtschaft und Naturschutz, Vortrag auf dem NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main)

Johannes Reiss (Büro am Fluss), Download (gezippte Powerpoint- Präsentation,
3 MB)

Forderungen zur Umsetzung der WRRL in Nordrhein- Westfalen

Landesbüro der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen, Download (pdf, 60 KB)

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL

Der Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL ist auch für Stakeholder von Interesse: Es wird deutlich gemacht, wie die Beteiligung aussieht und was sie von ihr erwarten können. Außerdem empfiehlt der Leitfaden eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Schritten des Planungsprozesses.

EU AG zur Common Implementation Strategy (CIS), zum Download ...

Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht und die Mitwirkung der Naturschutzverbände, Vortrag auf dem NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main)

Heide Jekel (BMU), Download (Powerpoint-Präsentation, 100 KB)

Umsetzung der WRRL in NRW - Möglichkeiten der Verbandsbeteiligung

Landesbüro der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen, Download (word, 150 KB)

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2 Zeitplanung

Insbesondere die Bestandsaufnahme ("Bericht 2005“) und die Erstellung der Bewirtschaftungspläne bis 2009 sind wichtige Phasen für die Partizipation. Weitere von den Landesbehörden festgesetzte Fristen/Termine zu einzelnen Stufen der WRRL-Umsetzung sollten ermittelt werden. Es ist herauszufinden, wann eine Beteiligung der Umweltverbände nötig ist. Anhand dieses Zeitplans kann die Arbeit zur WRRL koordiniert werden. Prinzipiell muss gemäß WRRL eine Frist von mindestens 6 Monaten für schriftliche Bemerkungen zu den im Folgenden genannten Unterlagen gewährt werden.

Anhörungsfristen in der WRRL (mit einem Wiederholungszyklus von sechs Jahren für die künftigen Bewirtschaftungspläne):

Frist

Stand der WRRL-Umsetzung

spätestens Dezember 2006

Festsetzung von Zeitplan, Arbeitsprogramm und Zuständigkeiten für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans, inkl. Beteiligungsformen

Juli 2007

Schriftliche Stellungnahmen

spätestens Dezember 2007

Vorläufiger Überblick über festgestellte, wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im Einzugsgebiet, z.B. signifikante Belastungen der Gewässer durch bestimmte Schadstoffe

Juli 2008

Schriftliche Stellungnahmen

spätestens Dezember 2008

Veröffentlichung des national/ international koordinierten Bewirtschaftungsplanentwurfs für das Einzugsgebiet – sehr wichtige Phase!

Juli 2009

Schriftliche Stellungnahmen

spätestens Dezember 2009

Beginn der Umsetzung des Plans

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3 Möglicher Handlungsbedarf

Die Umweltverbände sollten den gesamten Umsetzungsprozess der WRRL kritisch begleiten und sich aktiv beteiligen. Das verlangt Kompetenz, Ausdauer und Personal. Die Kräfte der Umweltverbänden sind jedoch begrenzt. Daher ist es sinnvoll, diese zu bündeln und frühzeitig zu klären, was geleistet werden kann.
Daneben spielt die Qualifizierung der Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen eine wichtige Rolle. Weiterhin empfiehlt es sich, die Vernetzung der Verbände zu intensivieren und den Informationsaustausch zu verbessern.
Zur grundsätzlichen Positionierung der Umweltverbände sind gemeinsame Ziele für die Gewässer festzumachen. Dazu sollte eine einheitliche Haltung zu Fischerei, Wasserkraft- und Erholungsnutzung vereinbart werden. Die Bildung strategischer Partnerschaften mit anderen, z.B. der Wasserwirtschaft, kann die eigene Position stärken.

3.1 Landesebene

Die Umweltziele der WRRL werden – im Kontext der Flussgebietseinheiten – auf Landesebene konkretisiert, d.h. die Bundesländer haben Spielraum bei Festlegungen im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie bei der Definition von Zielen und Maßnahmen der Planung. Daraus ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für eine Einmischung. Grundsätzlich sollten sich Verbände um die frühzeitige Einbeziehung in den Umsetzungsprozess bemühen.

Handlungsbedarf auf Landesebene

Ein Beispiel für Forderungen zur Umsetzung der WRRL auf Landesebene finden Sie in dem Papier des Landesbüro der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen

3.2 Flussgebietsebene

Bis Ende 2004 empfiehlt es sich, die Bestandsaufnahme und die Beschreibung der Einzugsgebiete kritisch zu begleiten. Die Kritikpunkte sollten in einer Stellungnahme zusammengefasst werden. Dasselbe gilt für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (bis 2009). Dabei sind Fristverlängerungen und Ausnahmeregelungen, wie die Nichtanwendung kostendeckender Preise, weitgehend einzuschränken.

Partizipationsaspekte auf Flussgebietsebene

  • Beteiligung am Monitoring der Oberflächengewässer/ des Grundwassers, Identifizierung der Schadstoffe und Verursacher

  • Eigeninitiative der Verbände bei der Bereitstellung von Daten für die Bestandsaufnahme

  • Mitarbeit an der Definition grundwasserabhängiger Biotope und deren angemessener Einbeziehung als Grundlage für die natürliche Entwicklung und den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer

  • Überprüfung laufender Maßnahmen an Gewässern zum Hochwasserschutz, zur Unterhaltung sowie von Verbauungen und auslaufenden/neuen Wasserrechten auf die Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL

  • Kritische Begleitung der wirtschaftlichen Analyse (Wasserentnahmen, Kosten der landwirtschaftlichen Bewässerung, kostendeckende Preise)

Den auf Antrag zu gewährenden Zugang zu den Mess- und Überwachungsdaten, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs herangezogen wurden, sieht der Artikel 14 WRRL explizit vor.
Es empfiehlt sich, detaillierte Teilpläne einzufordern. Deren lokaler Bezug kann Entscheidungen transparenter und die Thematik für Interessierte nachvollziehbarer machen. Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen und die Erarbeitung von ökologischen Zielvorgaben für die Gewässer ist erstrebenswert. Allgemein ist es von Vorteil, wenn Verbände selbst Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL frühzeitig initiieren und begleiten.

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4 Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung

In den Bundesländern und 10 Flussgebietseinheiten werden diverse Strategien der Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt. In Nordrhein-Westfalen wird offensiv mit den Möglichkeiten umgegangen: Die Umweltverbände werden frühzeitig in die Überlegungen zur WRRL-Umsetzung einbezogen. In Schleswig-Holstein sind die Umweltverbände in den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete aktiv am Planungs- und Umsetzungsprozess beteiligt. Bei anderen Bundesländern (u.a. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt) geht man bislang nicht über das unbedingt notwendige Maß an Beteiligung hinaus.
Das Ziel der Verbände sollte die Mitarbeit in behördlichen Gremien, Ausschüssen und Beiräten sein, in denen sie relevante Entscheidungen zur Umsetzung der WRRL beeinflussen können. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, bei jeder Form der Partizipation zu ermitteln, welche konkreten Einflussmöglichkeiten sie bietet.

Dokumente mit Informationen zur Umsetzung der WRRL in den Bundesländern und zu den Mitwirkungsmöglichkeiten finden Sie bei hier oder bei Gute Beispiele, die Internetangebote der Bundesländer zur WRRL bei Links.

Beteiligungsbeispiele von Umweltverbänden bei der WRRL-Umsetzung

  • Steuerungsgruppe beim Umweltministerium (NRW)
    Beteiligte: u.a. nachgeordnete Behörden, Bezirksregierungen, Landwirtschaftskammer, Umweltverbände, Wasserverbände und -versorger
    Aufgaben: fachliche, zeitliche Vorgaben für WRRL-Umsetzung in NRW, Projekthandbuch; Facharbeitsgruppen, z.B. zum Grundwasser sind der Steuerungsgruppe beigeordnet

  • Beirat beim Umweltministerium (Rheinland-Pfalz) Beteiligte: u.a. kommunale Spitzenverbände, Industrie-, Landwirtschafts- und Umweltverbände
    Aufgaben: ständige Beteiligung bei der Umsetzung

  • Gebietsforen (NRW):
    Beteiligte: Gebietskörperschaften, Verbände, betroffene Institutionen
    Aufgaben: frühzeitige Information und Einbindung in den regionalen Bearbeitungsprozess

  • Arbeitsgruppen in Bearbeitungsgebieten (Schleswig-Holstein):
    Federführung: Wasser- und Bodenverbände
    Beteiligte: Gemeinden, tangierte Behörden, Landwirtschafts-, Wirtschafts-, Fischerei-, Umweltverbände
    Aufgaben: regionale Bestandsaufnahme, Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

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5 Vorgaben und Tipps für die rechtliche Umsetzung

5.1 Wichtige Gesetzestexte und Stellungnahmen

5.2 Anhaltspunkte zur Umsetzung der WRRL

  • aktuelle Fassung der LAWA-Arbeitshilfe zur WRRL

  • Speziell für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V hat die LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) eine Musterverordnung (Fassung vom 02.07.03 - Entwurf vor der 2. Anhörung, pdf-Datei, 307 KB) entworfen. Diese regelt die erstmalige Beschreibung und die Darstellung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Stellungnahme des DNR dazu findet sich im Abschnitt 5.1.

  • Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht und die Mitwirkung der Naturschutzverbände (Powerpoint, 100 KB), NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main), Präsentation von Heide Jekel (BMU) u.a. zu den LAWA-Musterbausteinen für die Novellierung der Landeswassergesetze

  • Der NABU-Bundesarbeitskreis Recht hat eine Einführung aus Sicht der Naturschutzverbände veröffentlicht. Sie wird derzeit überarbeitet, um die Änderungen, die sich durch die WHG-Novelle ergaben, einzuarbeiten. Die bisherige Fassung bzw. die Neufassung ist nach ihrer Fertigstellung unter www.lb-Naturschutz-nrw.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm abrufbar.

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6 Ansprechpartner in den Verbänden und Behörden

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