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Gute Beispiele für die Beteiligung und Mitwirkung

 

Best Practice: EU-Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Wie die begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie am besten realisiert werden soll und kann, ist dem Leitfaden der EU-Arbeitsgruppe zur Partizipation zu entnehmen. Ziel des Leitfadens ist die Unterstützung der zuständigen Behörden in den Mitgliedsländern bei der Umsetzung des Artikels 14 der WRRL. Den interessierten Akteuren und der breiten Öffentlichkeit nutzt der Leifaden ebenfalls. Sie erhalten Informationen über den Beteiligungsprozess und werden zur Mitwirkung an der Umsetzung der WRRL ermutigt. Es wird erklärt, was die Öffentlichkeit erwarten kann, indem verschiendene Möglichkeiten der Partizipation aufgezeigt werden.

Das Dokument hat empfehlenden Charakter und ist rechtlich nicht verbindlich.

Folgende Fragen werden im Leitfaden geklärt:

  • Was ist Beteiligung?

  • Warum wird die Öffentlichkeit beteiligt?

  • Wer soll einbezogen werden?

  • Wann soll die Beteiligung stattfinden?

  • Wie soll die Partizipation erfolgen?

  • Bewertung/Berichterstattung

  • Einflussfaktoren

Der Leitfaden zur Partizipation der EU-Arbeitsgruppe 2.9 ist in deutsch und englisch erhältlich, mit dem englisch-sprachigen Anhang I bis III:

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Einmischen und Kräfte bündeln

Die Umweltverbände müssen sich bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie möglichst frühzeitig einmischen und sich an der Diskussion um Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne beteiligen. Die GRÜNE LIGA strebt in diesem Zusammenhang die verbandsübergreifende Vernetzung der Umwelt- und Naturschutz-NGOs in den Flusseinzugsgebieten an. Dafür und für deren Einbindung in die Umsetzungsprozesse der WRRL gibt es bereits einige gute Beispiele, die hier kurz vorgestellt werden.

Bei der Suche nach Kontakten ergeben sich oft Schwierigkeiten, eindeutige Ansprechpartner zur Wasserrahmenrichtlinie in den Umwelt- und Naturschutzverbänden zu identifizieren. Die Bevollmächtigung einer Institution durch die Verbandsvorstände, die den Umsetzungsprozess für die Umwelt-NGOs verantwortlich organisiert, kann Abhilfe schaffen. Als nennenswerte Beispiele für verbands-/ länderübergreifende Institutionen mit dem Themenschwerpunkt WRRL sind das Landesbüro der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen und das WASSERNETZ Niedersachsen-Bremen zu nennen, zu denen es nachfolgend nähere Ausführungen gibt.

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Die Zusammenarbeit des Landesbüros der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen

Kurzportrait des Landesbüros der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen (LBN)

In Nordrhein-Westfalen gibt es drei anerkannte Naturschutzverbände: den BUND, den NABU und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU). Die zentrale Aufgabe des Landesbüros der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen (LBN), das bereits seit 1982 besteht, ist die Sicherstellung der Planungsbeteiligung bei Einzelverfahren. Jedoch spielt auch die Koordinierung der Verbände auf Landesebene, z.B. in Bezug auf rechtliche Regelungen, eine Rolle.

Die WRRL und das LBN

Die Abstimmung zwischen den drei Naturschutzverbänden erfolgt im verbände-übergreifenden Landesarbeitskreis Wasser (VLAK), den es seit Ende des Jahres 2000 gibt. Dieser hat u.a. ein gemeinsames Positionspapier mit fachlichen und organisatorischen Forderungen zur Umsetzung der WRRL in NRW erarbeitet, der dem Umweltministerium NRW überreicht worden ist. Den Forderungskatalog können Sie hier downloaden (word, 163 KB). Außerdem beschäftigt sich der Arbeitskreis mit der Novelle des Landeswassergesetzes.

Die allgemeine Koordination und der Informationsaustausch zwischen den Verbänden erfolgt über das LBN, wo drei Mitarbeiterinnen Teilaufgaben zur WRRL bearbeiten. Landesweit erfolgt der Informationsaustausch über Beiträge in den halbjährlichen Rundschreiben des Landesbüros. Aktuelle Meldungen werden über den E-Mail-Verteiler weitergeleitet. Weiterhin kann man im Internet Kurzinformationen des LBN zum Thema abrufen. Das Landesbüro war außerdem maßgeblich an der Organisation des GRÜNE-LIGA-WRRL-Seminars am 07.12.2003 in Oberhausen beteiligt.

Der NABU Arbeitskreis Recht hat 2001 eine Einführung in die WRRL aus der Sicht der Naturschutzverbände veröffentlicht. Diese Fassung wird derzeit überarbeitet, um die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes aufzunehmen. Sie ist hier zu finden: www.lb-naturschutz-nrw.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm.

Die Naturschutzverbände NRWs engagieren sich auf verschiedenen Ebenen für die Umsetzung der WRRL:


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  • Beteiligung an Arbeitsgruppen beim Umweltministerium

    In den folgenden Arbeitsgruppen für die Erarbeitung des Handbuchs und des Leitfadens zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW ist je ein gemeinsamer Vertreter der Verbände:

    • Steuerungsgruppe (Koordination, Information, Federführung MUNLV),
    • AG Recht (u.a. Novelle Landeswassergesetz),
    • AG Oberflächengewässer (u.a. Fische als biolog. Qualitätskomponente, Treffen mit AG Grundwasser zu "diffusen Quellen"),
    • AG Grundwasser (u.a.landwirtschaftliche Beeinträchtigungen, grundwasserabhängige Biotope),
    • AG Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Landes- und Aggregationsebene

    Kontakt: Sabine Hänel
    Fon: 02 08. 880 59-14
    www.lb-naturschutz.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm

  • Beteiligung in den Arbeitskreisen der "Teilflussgebiete"

    Bei der Verbandsbeteiligung im Zuge der Umsetzung der WRRL nimmt NRW eine Vorreiterrolle ein: Es wurden bereits im Jahr 2002 Gebietsforen bzw. Arbeitsgruppen zur Umsetzung der WRRL in den Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheiten eingerichtet, an denen auch Vertreter der Umweltverbände regelmäßig teilnehmen.

    In NRW sind für alle Bearbeitungsgebiete Kernarbeitskreise eingerichtet worden, an denen auch gemeinsame Vertreter der Naturschutzverbände teilnehmen. Das Landesbüro bietet an, auch benachbarte Arbeitskreise über die Landesgrenzen hinaus zu Informationstreffen einzuladen.

    Kontakt: Regine Becker
    Fon: 02 08 88 59-20
    www.lb-naturschutz.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm

  • Gebietsforen für interessierte Bürger und Verbände

    Von den staatlichen Umweltämtern in NRW werden Gebietsforen in allen Bearbeitungsgebieten durchgeführt. Hier handelt es sich in erster Linie um Veranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit. Über das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW als Postverteilungsstelle werden die örtlichen Vertreter aller drei Naturschutzverbände in den jeweils betroffenen Kreisen zu diesen Gebietsforen eingeladen.

    Kontakt: Regine Becker
    Fon: 02 08 88 59-20
    www.lb-naturschutz.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm

    Hier können Sie zu Gebietsforen verschiedener Bearbeitungsgebiete in Nordrhein-Westfalen Kontakt aufnehmen.

Zur weiteren Arbeit des LBN hinsichtlich der WRRL:

Momentan wird eine Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten nicht angestrebt, da die bisherigen Forderungen an das LBN erfüllt wurden. Grundsätzlich ist eine Effektivitätskontrolle der Mitwirkung durchzuführen, damit nicht die "eigentlich
wichtige[n] Entscheidungen in anderen Gremien getroffen werden" (LBN).
Im Zuge der fortschreitenden Umsetzung der WRRL werden außerdem Positionen entwickelt, und die Verbände wollen sich über das Bisherige hinaus in die Diskussion einbringen. Das LBN wünscht sich eine frühzeitige Beteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.
Daneben steigt die Bedeutung des Erfahrungaustauschs sowie der Fortbildungsangebote für die TeilnehmerInnen der Kernarbeitskreise in den Bearbeitungsgebieten der Flüsse NRWs. Das LBN äußert den Vorschlag, eine Initiative zu starten, um die (Lobby-)Arbeit zur WRRL auf Bundesebene zu koordinieren und Kontakt zur EU und dem verbandsvernetzenden Europäischen Umweltbüro und seinem Fachgebiet Wasser (Ansprechpartner: Pieter de Pous) zu halten.

Weiteres Material:

Eine Übersicht zu den Aktivitäten der Naturschutzverbände in NRW bei der Umsetzung der WRRL (Stand 12/2002) steht hier (zip-Ordner: word-Datei, gif-Bilder, 160 KB) zum Download zur Verfügung.

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Das WASSERNETZ Niedersachsen-Bremen

Kurzportrait des WASSERNETZes

Das Umweltnetzwerk Wasserrahmenrichtlinie Niedersachsen-Bremen - kurz WASSERNETZ - existiert seit dem 1. April 2003. Es ging aus einer Idee des verbändeübergreifenden Arbeitskreises Wasser in Niedersachsen und Bremen hervor. Das WASSERNETZ unterstützt alle Umwelt- und Naturschutz-NGOs in den Einzugsgebieten von Weser, Ems, (Elbe) und Vechte bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Dabei sieht sich das Netzwerk nach Aussage von Gerd Wach (BUND Niedersachsen) "als Kommunikations- und Koordinationsorgan, das mit Hilfe des Informationsaustausches und mit Visions- und Qualifikationsseminaren ehrenamtliche Wasser- und Gewässerschützer befähigen will, qualifiziert bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mitzuarbeiten".
Grundsätzlich ist das WASSERNETZ offen für alle Organisationen und Personen, "die sich dem nachhaltigen Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet fühlen".

Folgende Funktionen will das Netzwerk übernehmen:

  • Organisation des Informationsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Gewässerschützern in den Bearbeitungsräumen, den Fachbehörden und Umweltverbänden,
  • Koordinierung der Arbeiten der Umwelt- und Naturschutz-NGOs,
  • Erster Ansprechpartner für die WRRL in Niedersachsen-Bremen und darüber hinaus

Die Einbindung des WASSERNETZes Niedersachsen-Bremen in die Umsetzungsprozesse der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie in der folgenden Grafik wieder.


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Novellierung des Landeswassergesetzes

Bis Ende Juli/Anfang August 2003 wird die Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des niedersächsischen Wassergesetzes vom AK Wasser/WASSERNETZ Niedersachsen erarbeitet. Rückfragen dazu können Sie an Hinnerk Voermanek richten. Sobald die Stellungnahme vorliegt, ist sie hier einzusehen.

Ausblick

Im August 2003 soll ein "Großer Ratschlag" stattfinden, bei dem das Arbeitsprogramm vorgestellt und diskutiert werden soll. Außerdem gibt es seit September 2003 ein eigenes Internetportal unter www.wassernetz.org.

Kontakt: Gerd Wach
WASSERNETZ
c/o BUND,
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Fon: 0511. 96569-20, Fax: .662536
E-Mail: wassernetz@nds.bund.net

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Verbandsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL in Schleswig-Holstein

Die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein streben die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit auf allen Umsetzungsebenen an. In den Arbeitsgruppen der 32 Bearbeitungsgebiete, in die sich die Flussgebietseinheiten Eider, Schlei/Trave und Elbe in Schleswig-Holstein unterteilen, sind sowohl der BUND als auch der NABU mit je zwei Sitzen beteiligt. Das gilt auch für die drei Pilotprojekte Alster, Schwentine und Treene. Die Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit den regionalen Aspekten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Neben den Umwelt- und Naturschutzverbänden beteiligen sich in diesen Gremien Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, der tangierten Behörden, Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Fischereiverbände. Den Wasser- und Bodenverbänden obliegt die Leitung der Arbeitsgruppen.

Arbeitskreis WRRL in Schleswig-Holstein

Die Umweltorganisationen BUND, LNV, NABU und WWF engagieren sich ehrenamtlich in den Arbeitsgruppen der 32 Bearbeitungsgebiete. Hierzu bietet der Landesnaturschutzverband (LNV) eine verbändeübergreifende Koordinierung in dem o.g. Arbeitskreis an. In diesem Arbeitskreis zur WRRL werden die naturschutzfachlichen Positionen sowie aktuelle Probleme diskutiert. Darüber hinaus organisiert er die Weiterbildung für die VertreterInnen. Willkommen im Facharbeitskreis sind auch kleinere Vereine.

Die Verbände haben eine Aufgabenverteilung vorgenommen, um die Umsetzung der WRRL effektiver begleiten zu können. Dabei übernehmen:

  • der LNV: Koordinierung und Küstengewässer

  • der NABU: Binnengewässer (Still- und Fließgewässer), Schulung und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der AG's

  • der BUND: Grundwasser (Landwirtschaft)

  • der WWF: Feuchtgebiete und Feuchtgebietemanagement

Mitglieder des Arbeitskreises sind:

BUND Schleswig-Holstein
(Kontaktdaten weiter unten)

Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (LNV)
Ansprechpartner: Achim Peschkau
Fon: 0431. 93 027, Fax: .92 047
E-Mail: info@lnv-sh.de

Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU)
Ansprechpartner: Carsten Pusch
Thomas Behrends
NABU Landesstelle Wasser
Lange Str. 43, 24306 Plön Fon: 04522. 2173 (Carsten Pusch), 04321. 7839082 (Thomas Behrends)
E-Mail: carsten.pusch@nabu-sh.de, thomas.behrends@nabu-sh.de

WWF Fachbereich Binnenländische Feuchtgebiete
Ansprechpartner: Sabine Reichle
Fon: 04 542. 62 67, Fax: .72 89
E-Mail: moelln@wwf.de

Novellierung des Landeswassergesetzes

Der AK WRRL des schleswig-holsteinischen BUND nahm ebenfalls Stellung zum Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes. Die Stellungnahme können Sie hier Downloaden. Rückfragen sind an Dr. Ina Walenda zu richten.

Konkakt: BUND Schleswig-Holstein, AK Wasserrahmenrichtlinie
Dr. Ina Walenda
Fon: 0431. 66060-50, Fax: -33
E-Mail: ina.walenda@bund-sh.de

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