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Küstengewässer

 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie betrifft in ihrem Regulierungsbereich nicht nur die Binnengewässer, sondern auch die Übergangs- und Küstengewässer, welche in der bisherigen EU-Gesetzgebung vernachlässigt wurden. Dabei dient die WRRL dem Meeresschutz, der ohne die Richtlinie nicht (mehr) möglich wäre. Sie überlässt es den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie Übergangs- und Küstengewässer getrennt voneinander behandeln wollen.

Küstengewässer in der WRRL

Nach EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein Küstengewässer auf der einen Seite landseitig begrenzt bzw. endet an dem Wasserkörper eines Übergangsgewässers und auf der anderen Seite reicht es bis zu einer Seemeile seewärts der Basislinie (von der aus die Breite der Hoheitsgewässer gemessen wird). Das heisst, dass die WRRL nur die Küstenbereiche abdeckt und die Nord- und Ostsee insgesamt.

Die Einteilung der Flussgebietseinheiten wurde so gewählt, dass jedes Einzugsgebiet ins Meer entwässert. In die Ostsee münden Oder, Schlei/Trave sowie Warnow/Peene. In die Nordsee fließen Eider, Elbe, Ems sowie Maas, Rhein und Weser. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.

Die Übergangs- und Küstengewässer haben zum Teil höhere Anforderungen an den guten Zustand als die Binnengewässer und die Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen können noch darüber hinausgehen. Die Kooperation der Ober- und Unterlieger der Flussgebietseinheiten ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Das Ziel für die Küsten- und Übergangsgewässer kann nur erreicht werden, wenn bereits die Oberlieger die größtmöglichen Anstrengungen zur Zielerreichung für die schließlich ins Meer mündenden Gewässer unternehmen.

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Einstufung des ökologischen Zustands für Küstengewässer

Die Küstengewässer werden insbesondere durch Einträge aus diffusen Quellen, weniger durch punktuelle Einleitungen von Schmutz- und Regenwasser belastet. Zu den Belastungen aus diffusen Quellen zählen vor allem folgende:

  • Einträge aus Fließ- und sonstigen Gewässern,
  • Einträge aus dem offenen Meer,
  • Sportboot- und Industriehäfen,
  • Baggergutverklappung,
  • Schifffahrt und Fischerei.

Daneben wirken verschiedene Faktoren auf die Küstengewässer ein, die zu morphologischen Veränderungen führen. Solche Belstungen sind bspw.:

  • Einbauten in See (Hafenanlagen, Seebrücken, Küstenschutzbauwerke usw.),
  • Baggerungen zur Unterhaltung von Schifffahrtswegen, ...,
  • Sand- und Kiesentnahmen, Steinfischerei,
  • Schleppnetzfischerei.

Werftstandorte, Schiffswracks, Munition usw. tun ihr übriges. Die Abgrenzung einer punktuellen von einer diffusen Quelle hängt derzeit von der Frage ab, ob der Verursacher einer Belastung klar ermittelbar ist.

Zur Bewertung der Belastungssituation werden die Küstengewässer in Zustandsklassen eingestuft. Die zugrundeliegenden Analyseparameter finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring.

Die Referenzkriterien an denen sich die Einordnung der Küstengewässer in eine Zustandsklasse orientieren soll, sind insbesondere für den Bereich der deutschen Nordseeküste umstritten. In einem gemeinsamen Forderungspapier von der Aktionskonferenz Nordsee, Robin Wood und dem Arbeitskreis Meer und Küste des BUND heißt es dazu:
"Bei vorhandenen historischen Daten handelt es sich nicht selten um Material auf der Grundlage qualitativer Beschreibungen, deren Quantifizierbarkeit schwierig oder unmöglich ist. Aus ökologischer Sicht wird ein Entwicklungsziel für angemessen gehalten, welches sich am weitgehend unbeeinflussten Zustand orientiert. [...] Ökologische Leitbilder an der deutschen Nordseeküste könnten beispielsweise die Schaffung von Bedingungen zur Seegras-Wiederbesiedlung sein oder sich mit den notwendigen Qualitätsverbesserungen befassen, die die Rückkehr der Lachse in die großen deutschen Flüsse ermöglichen."

Weitere Informationen erhalten Sie bei Karoline Schacht (Aktionskonferenz Nordsee, Bremen).

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Küstengewässertypen nach LAWA-Muster VO

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser unterscheidet in ihrer Musterverordnung (Entwurf von Juli 2003) bei der Typisierung der Küstengewässer zwischen Nord- und Ostsee.

  • Typen der Küstengewässer der Nordsee:

    Typ N1:

    mesotidale euhaline Außenküste

    Typ N2:

    mesotidale euhaline Wattenküste

    Typ N3:

    mesotidale polyhaline Außenküste

    Typ N4:

    meso-makrotidale polyhaline Wattenküste

    Typ N5:

    mesotidale Felsküste

  • Typen der Küstengewässer der Ostsee:

    Typ B1:

    oligohaline innere Küstengewässer

    Typ B2:

    mesohaline innere Küstengewässer

    Typ B3:

    mesohaline Außenküste

    Typ B4:

    mixohaline Außenküste

Diese grobe Typologie kritisiert unter anderem Gerald Schernewski, Institut für Ostseeforschung Warnemünde, auf dem WRRL-Seminar am 21.09.02 in Hannover. Aufgrund dieser Einteilung fallen kleinere, aber ökologisch wertvollere Ökosysteme durch das Raster, auf die dann nicht mit entsprechenden Maßnahmen eingegangen wird. Weiterhin werden im Rahmen der WRRL bisher nur nationale Typisierungen vorgenommen, auch wenn es sich um ein länderübergreifendes Gewässer handelt. Bisher findet keine Abstimmung zwischen den Anrainerländern der Ostsee statt. Das Projekt CHARM am Institut für Ostseeforschung beschäftigt sich mit Vorschlägen zur einheitlichen Typisierung der Küstengewässer für alle Ostsee-Anrainerstaaten. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde.

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WRRL und Meeresschutzabkommen: die Problematik prioritäre Stoffe

Die Wasserrahmenrichtlinie ist die einzige EU-Richtlinie mit deutlichem Bezug zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks (OSPAR-Konvention) und zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Konvention). Der Bezug stellt sich durch die Aufnahme prioritärer gefährlicher Stoffe in die prioritäre Stoffliste der WRRL her. Wichtige Vorarbeiten dafür wurden in den Konventionen durch die dort aufgestellten Stofflisten geleistet. Bis 2020 sind demnach die Emissionen der prioritären gefährlichen Stoffe einzustellen, so dass sie in den jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen von OSPAR und HELCOM nur noch im Bereich der Hintergrundwerte nachweisbar sind.

Zum Verhältnis der Wasserrahmenrichtlinie zu OSPAR und HELCOM in Bezug auf die prioritären Stoffe heißt es in der Stellungnahme des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) zum Konzept der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Meeresumweltschutzstrategie:
"Leider sind in der prioritären Stoffliste der WRRL mehrere Stoffe, die eine erhebliche Bedrohung für die Meeresumwelt darstellen und die deshalb von den Vertragskommissionen von OSPAR und HELCOM als 'Chemicals for Priority Action' eingestuft wurden, nicht enthalten. Dazu gehören u.a. polychlorierte Biphenyle (PCB), mehrere Dioxin-Isomere und eine Anzahl von bromierten Flammschutzmitteln."
Grund für diese Abweichung ist die Anwendung unterschiedlicher Methoden zur Identifizierung und unterschiedlicher Kriterien zur Bewertung der Gefährlichkeit chemischer Substanzen. Jedoch widerspricht diese Festlegung in der Wasserrahmenrichtlinie den internationalen Kooperationspflichten der EU als Mitglied von OSPAR und HELCOM.

Daher fordert der SRU, dass zumindest die Stoffe als prioritär gefährlich zu qualifizieren sind, die in den Listen über prioritär zu behandelnde Stoffe von OSPAR und HELCOM genannt werden. Außerdem muss die "Weiterentwicklung und Umsetzung der WRRL sowie sämtlicher gefahrenstoffrelevanter EU-Politiken [...] im Hinblick auf die Verwirklichung sowohl der inhaltlichen als auch der zeitlichen Zielsetzungen der Generationenverpflichtung vorgenommen werden." Bisher gibt es in der WRRL kein zeitliches Ziel für die Reduktion der Emmissionen prioritärer gefährlicher Stoffe oder das Ziel der Null-Emission, wie in den Meeresschutzabkommen.

Weitere Informationen zum Thema prioritäre Stoffe in der WRRL finden Sie hier ...

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Materialien

Die EU verabschiedete im Juni 2009 eine Strategie für den Ostseeraum (KOM(2009) 248) und einen zugehörigen Aktionsplan (SEC(2009) 712). Die "Sicherstellung einer nachhaltigen Umwelt" gilt als erster Pfeiler der Strategie, neben der "Steigerung des Wohlstands der Region", der "Verbesserung der Zugänglichkeit und Attraktivität" und der "Gewährleistung der Sicherheit in der Region". Angesichts der gravierenden Eutrophierungsprobleme formuliert der Aktionsplan als erstes Ziel, die Nährstoffeinträge ins Meer auf ein "akzeptables" Niveau zu reduzieren. Koordiniert werden die Aktivitäten hierzu von Finnland und Polen. Neben der Reduzierung von landwirtschaftlichen Austrägen lautet dabei ein Schwerpunkt, mehr Feuchtgebiete zu etablieren und wiederherzustellen ("Establish and restore more wetlands").

Die EU-Wasserdirektoren beschlossen Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der Küstengewässer. Sie ist derzeit nur in der englischen Version verfügbar. Zum Download der Leilinie bitte auf die Seite EU-Arbeitsgruppen gehen.

Zum Thema "Umsetzung der EG - Wasserrahmrichtlinie in Flusseinzugsgebieten und Küstengewässern" erhalten Sie weitere Informationen in den Handbüchern "Die EG-Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen- und Praxisbeiträge der GRÜNEN LIGA-Seminarreihe".

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschäftigt sich in einer Stellungnahme vom Februar 2003 mit der EU-Meeresschutzstrategie. Darin dringt er u.a. auf eine Strukturreform der EU-Agrarpoltik, fordert die erhebliche Erweiterung der Liste prioritär gefährlicher Stoffe und dringt auf eine am Ökosystemansatz orientierte Bewirtschaftung der Fischbestände. Die Stellungnahme können Sie unter www.umweltrat.de downloaden.

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WRRL-Sonderinfo

Themen:
+ Warum Feuchtgebiete? – Hintergründe
+ Anlage von Feuchtgebieten in der Landwirtschaft – Erfahrungen aus Schweden
+ Restaurierungsprogramme für Feuchtgebiete in Deutschland
+ Länderberichte aus Polen und Litauen
+ GRÜNE LIGA Konferenz-Schlussfolgerungen

Zum Download bitte auf das Bild klicken (pdf 626 KB).

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