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Landesrecht
Mit der 7. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes WHG (pdf-Datei, 90 KB) wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie in Bundesrecht umgesetzt. Da die eigentliche Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, folgte anschließend die Änderung der Landeswassergesetze, der Erlass von Verordnungen zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie und die Anpassung von Verwaltungsvorschriften, was fristgemäß bis Ende 2003 hätte erfolgen müssen. In den Landeswassergesetzen werden u.a. die Zuordnung zu den Fluss(Teil-)einzugsgebieten, die Behördenverbindlichkeit von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen, die Datenermittlung und -verarbeitung, der Umfang der wirtschaftlichen Analyse, die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, die regelmäßige Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Zulassungen und die Partizipation geregelt. Übersicht über den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht Mit der Veröffentlichung der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2006 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ in Nordrhein-Westfalen ist die WRRL seit dem 14.02.2006 komplett in nationales Recht umgesetzt.
LAWA-Arbeitshilfe zur fachlichen Umsetzung der WRRL in den Bundesländern Um die inhaltliche Umsetzung der vielseitigen EG-Wasserrahmenrichtlinie zu befördern, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine umfassende Arbeitshilfe für die in ihr zusammengeschlossenen Wasserbehörden erarbeitet, deren jeweils neueste Version unter der Internet-Adresse: http://www.wasserblick.net zu finden ist, sobald sie von der Umweltministerkonferenz verabschiedet wurde, d.h. circa sechs Monate nach ihrer Erstellung. Dort gibt es auch erste Informationen zur Bestandsaufnahme aus den Bundesländern bzw. deren Auszüge zum Download. Die LAWA-Musterbausteine zur Novellierung der Landeswassergesetze Die Umweltministerkonferenz hat sich auf eine 1:1-Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie verständigt. In diesem Sinne erarbeitete die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Musterbausteine für die Änderung der Landeswassergesetze, d.h. Mustertexte zur Umsetzung der Regelungsaufträge nach WHG/WRRL und optionale Regelungen. Diese Musterbausteine sind bisher nicht öffentlich zugänglich.Die LAWA versucht jedoch nicht, den Geist der Richtlinie aufzufangen und eine umfassende Neuregelung des deutschen Wasserrechts durchzuführen, sondern nur das in Form neuer Bestimmungen zu fassen, was nach dem Wortlaut der Richtlinie unbedingt nötig ist. Dadurch wird die Wassergesetzgebung weiter in Richtung eines Sammelsuriums entwickelt. Das dient sicherlich der zeitnahen Umsetzung, vergibt aber die Chance, eine Reihe von Verordnungen in die neuen Bestimmungen zu integrieren und damit die Anforderungen an die Gewässerqualität auf eine geringere Anzahl von Gesetzen und Verordnungen zu reduzieren. Für folgende Regelungsaufträge/optionale Regelungen wurden Mustertexte entworfen:
Für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V hat die LAWA eine Musterverordnung erarbeitet. Für weitere Informationen dazu bitte hier klicken. Novellierte Landeswassergesetze + Stellungnahmen der Umweltverbände zu den Novellen Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sollen nach der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes auf Bundesebene auch die Landeswassergesetze angepasst werden. Dabei erfolgt in der Regel eine Beteiligung der Umweltverbände bzw. diese stellen im Vorfeld Forderungen zu Inhalten dieser Novellen. Nach der Verbandsbeteiligung gehen die überarbeiteten Gesetzentwürfe in die Landesparlamente, wo Änderungsanträge eingebracht werden können. Diese dürfen sich allerdings nicht allzu weit von der Richtlinie entfernen, andernfalls droht ein Verfahren wegen Nichtumsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof. Anhörungsprozess zu den Landeswassergesetzen in den Bundesländern (grün=umgesetzt, rot=nicht umgesetzt)
LAWA-Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL in Landesverordnungen Für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V hat die LAWA (Länderarbeits-gemeinschaft Wasser) eine Musterverordnung entworfen und – ein Novum für Landesverordnungen – im November 2002 der Verbändebeteiligung unterworfen. Die Musterverordnung regelt die erstmalige Beschreibung und die Darstellung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Nach der Anhörung der Verbände wurde der Entwurf geändert. Diesem ist von der Amtschefkonferenz im März 2003 zugestimmt worden. Den aktuellen Entwurf der LAWA-Musterverordnung (Stand 02.07.2003) können Sie an dieser Stelle downloaden Stellungnahmen der Umweltverbände zum ersten Entwurf der LAWA-Musterverordnung Zur Einteilung der Fließgewässer lag zur Verbändeanhörung am 26. November 2002 in Hannover ein Diskussionsstand vor (bis 18.11.2002 hatten die Verbandsvertreter Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen), zu dessen Weiterentwicklung die Umweltverbände ihre Mitwirkung angemahnt haben. Zu den vorgeschlagenen Kategorien der Fließgewässer bedarf es einer eingehenderen Betrachtung innerhalb der Umweltverbände. Die gewählten Kategorien sollten auch die Vergleichbarkeit mit den Nachbarstaaten gewährleisten. Abzusichern wäre unter anderem, dass nicht durch die Wahl der Begriffe (wie z.B. sandgeprägter Tieflandfluss) bei den Unterhaltungspflichtigen falsche Zielvorstellungen suggeriert werden. Die pauschale Bewertung der Gewässer mit "arithmetischen Jahresmittelwerten" erscheint den Umweltverbänden nicht angebracht. Schadereignisse oder Belastungen, die nur saisonal auftreten, wie z.B. Belastungen, die aus Pflanzenschutzmittel-Einträgen resultieren, würden insofern nahezu unberücksichtigt bleiben und durch Mittelwertbildungen stark relativiert. Sie können aber nachgewiesenermaßen zu nachhaltigen Schädigungen der Gewässerbiozönosen führen. Kritisch ist vor diesem Hintergrund auch die Probenahme zu sehen. Einzelne Stichproben in einem eng vorgegebenen Zeitraster mit großen Intervallen werden für viele Parameter nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen. Die Stellungnahme der im DNR-Gesprächskreis Wasser zusammengeschlossenen Umweltverbände zum Entwurf einer Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland fasst den derzeitigen Diskussionsstand in den Umweltverbänden zusammen, ohne den Anspruch zu erheben, alle Aspekte abschließend zu beurteilen. Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
sollten neben der Novellierung der Landeswassergesetze auch Landesverordnungen
zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie erlassen
werden. Dabei erfolgte in der Regel ebenfalls eine Beteiligung der
Umweltverbände bzw. diese stellten im Vorfeld Forderungen zu Inhalten
dieser Verordnungen. Nach der Verbandsbeteiligung gingen die
überarbeiteten Entwürfe in die zuständigen Ministerien
(evtl. auch in Landesparlamente), wo Änderungsanträge
eingearbeitet oder abgewiesen werden konnten. Diese dürfen sich
allerdings nicht allzu weit von der Richtlinie entfernen, andernfalls droht
ein Verfahren wegen Nichtumsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof.
Anhörungsprozess zu den Landesverordnungen in den Bundesländern (grün=umgesetzt, rot=nicht umgesetzt)
Bitte teilen Sie uns Ergänzungen und Aktualisierungen zu den Informationen dieser Tabelle mit. Senden Sie eine e-mail an webmaster@wrrl-info.de! Unter der Rubrik Partizipation wird die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie insgesamt dargestellt (über die Wassergesetze hinaus). Dort stehen auch verschiedene weiterführende Dokumente zum Download bereit. Weitere Informationen wie Kontaktadressen auf Länderebene, Dokumente aus den Bundesländern sowie externe Links finden Sie beim Klick auf die Schlagwörter.
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