Monitoring
Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustands: Monitoring
Parameter
Leitlinie zur Überwachung der aquatischen Ökosysteme
Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustands: Monitoring
Zur Bewertung der Beschaffenheit der aquatischen Ökosysteme müssen Messnetze für Oberflächengewässer und Grundwasser eingerichtet werden. Die Überwachung sollte auf einheitlichen Parametern basieren, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen. Dabei wird für die Zusammenstellung und Bewertung aller in einem Einzugsgebiet festgestellten anthropogenen Belastungen (in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeitspanne bis 2004) überwiegend auf die vorhandenen Kenntnisse über die Gewässer und die vorliegenden Überwachungsdaten zurückgegriffen.
Auf Grundlage der ermittelten signifikanten Belastungen sollen schließlich Maßnahmen entwickelt werden, um den "guten (ökologischen/chemischen) Zustand" der aquatischen Ökosysteme zu schützen bzw. gegebenenfalls herzustellen. Bis 2006 müssen die Messnetze vollständig aufgebaut sein. Dann erfolgt ein kontinuierliches Monitoring, um die Wirksamkeit der festgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Erreichung des angestrebten Ziels zu prüfen. Dafür sind bestehende Monitoring-Programme an die Erfordernisse der Wasserrahmenrichtlinie anzupassen bzw. neue Programme zu entwickeln.
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Parameter
Die relevanten Komponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands der Gewässer sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Biologische Qualitätskomponenten |
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer |
Küstengewässer |
Phytoplankton, Makrophyten und Phythobenthos, Benthische wirbellose Fauna, Fischfauna
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Phytoplankton, Großalgen, Angiospermen, Benthische wirbellose Fauna, Fischfauna |
Phytoplankton, Großalgen, Angiospermen, Benthische wirbellose Fauna |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten |
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer |
Küstengewässer |
Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses, Morphologie
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Wasserhaushalt, Morphologie |
Tidenhub, Morphologie |
Physikalisch-Chemische Qualitätskomponenten |
Allgemeine Bedingungen |
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer und Küstengewässer |
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Nährstoffkonzentration, Temperatur, pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Sichttiefe (bei Seen), Salzgehalt |
Nährstoffkonzentration, Temperatur, Sauerstoffgehalt, Sichttiefe, Salzgehalt |
Spezifische synthetische und nichtsynthetische Schadstoffe |
Stoffe gemäss Anhang X (prioritäre Stoffe) und Stoffe, die in signifikanten Mengen eingeleitet werden |
Stoffe gemäss Anhang X (prioritäre Stoffe) und Stoffe, die in signifikanten Mengen eingeleitet werden |
Die EU-Wasserdirektoren beschlossen Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der Überwachung der aquatischen Ökosysteme im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Sie ist derzeit nur in der englischen Version verfügbar. Zum Download der Leilinie bitte auf die Seite EU-Arbeitsgruppen gehen.