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Pestizide

Bei der Novellierung der Pestizidzulassungs-Richtlinie (91/414/EWG) hatte das Europäische Parlament in erster Lesung deutliche Verschärfungen gefordert, unter anderem ein Verbot für Wirkstoffe mit neurotoxischen oder immunotoxischen Eigenschaften. Die Vorschläge stoßen bei der EU-Kommission auf Ablehnung. Der Ministerrat wird den Vorschlag voraussichtlich im Mai beraten. Das Parlament wird nach der Sommerpause in zweiter Lesung über die Richtlinie beraten. Beraten wird derweil auch über den von der EU-Kommission schon im Juli 2006 vorgelegten Entwurf für eine neue Richtlinie für eine nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die sich vorrangig auf Pflanzenschutzmittel bezieht. Zu deren Zielen gehört es, den Pestizideinsatz im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip zu verringern und die Anwendung nichtchemischer Alternativen zu fördern. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, in denen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken sowie der Abhängigkeit von Pestiziden festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollen dabei für spezifische Maßnahmen zum Schutz der Gewässer Sorge tragen: In Gewässernähe sollen Produkte angewendet werden, die für die aquatische Umwelt nicht gefährlich sind, und es sollen die effizientesten Ausbringungstechniken Anwendung finden. Entlang von Wasserläufen sollen angemessene Pufferzonen eingerichtet werden, in denen keine Pestizide ausgebracht oder gelagert werden dürfen und die Abdrift von direkt an Wasserläufen gelegenen Kulturen wie Obstanlagen, Rebflächen, Hopfen und ähnliche begrenzt wird.

Die Verhandlungen sind 2008 in Brüssel zum Abschluss gekommen. Das Ergebnis stellt einen großen Rückschritt gegenüber den in der WRRL intendierten Zielen dieser Tochterrichtlinie dar. Besonders bedauerlich ist, dass auf EU-Ebene keinerlei emissionsseitige Maßnahmen zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch prioritäre Stoffe ergriffen werden. Der in der WRRL vorgesehene "kombinierte Ansatz" wurde damit aufgegeben.

Das im Januar 2009 vom EU-Parlament verabschiedete Pestizid-Paket wurde im September 2009 vom Ministerrat angenommen und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gilt unmittelbar und hebt die Richtlinie 91/414/EWG auf. Die Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (PE-COS 3608/09) muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel finden Sie im Rundbrief WRRL-Info 32, veröffentlicht im September 2017.