Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Abkommen

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie soll insbesondere zur Erreichung der Ziele internationaler Abkommen beitragen. Dies ist bedeutsam, da einige dieser Ziele strenger und ambitionierter sind als der Text der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Im Folgenden werden wesentliche Abkommen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung stehen, kurz vorgestellt.

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Konvention)

Im Jahr 1974 vereinbarten die damaligen sieben Ostseeanrainerstaaten die Helsinki-Konvention, welche 1992 grundlegend überarbeitet wurde. Mit Beginn des Jahres 2000 trat die neue Helsinki-Konvention in Kraft. Sie fordert die nun 10 Vertragsparteien (Dänemark, Deutschland, EU, Estland, Finnland, Lettland, Littauen, Polen, Russland, Schweden) auf, individuell und gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um natürliche Lebensräume, Naturprozesse und die biologische Vielfalt des Ökosystems Ostsee einschließlich der Küstenzonen zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Konvention vor allem mit Umweltschutzfragen auf dem Meer beschäftigt.

Zur Durchsetzung der gemeinsamen Schutzziele wurde die Helsinki-Kommission (HELCOM) ins Leben gerufen. Die HELCOM will die Ostsee u.a. vor schädlichen und radioaktiven Substanzen sowie Eutrophierung schützen. Zur HELCOM im Internet gelangen Sie hier ...

Übereinkommen zum Schutz der der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks (OSPAR-Konvention)

Die OSPAR-Konvention wurde im Jahr 1992 beim Treffen der Oslo und Paris Kommissionen vereinbart. Sie wurde von 17 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Irland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Luxemburg, Schweiz) sowie der Europäischen Kommission unterzeichnet und trat im März 1998 in Kraft.

Wesentliche Ziele des Übereinkommens sind der Schutz und Erhalt der Ökosysteme sowie der Biodiversität. Das Nord-Ost-Atlantik-Gebiet soll u.a. vor schädlichen und radioaktiven Substanzen sowie Eutrophierung geschützt werden. Dabei ist das Abkommen im Bereich der gefährlichen Stoffe weiter gefasst als die Wasserrahmenrichtlinie. OSPAR setzt ~ 400 gefährliche Substanzen fest, die WRRL dagegen nur 33 "prioritäre gefährliche Stoffe".

Zur "Umsetzung des OSPAR- Zieles für gefährliche Stoffe im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie" gibt es ein Projekt der Aktionskonferenz Nordsee (AKN), die dazu ein praktisches Modell entwickeln will. Konkrete Informationen zum Projekt und den Hintergründen finden Sie in dem Vortrag von Karoline Schacht (AKN), den Sie hier downloaden können.
Die 02/2003-Ausgabe der "Waterkant" (pdf, 1,2 MB) des AKN beschäftigt sich mit der im Sommer 2003 durchgeführten Konferenz zu OSPAR und HELCOM in Bremen.

Ausführliche Informationen zum OSPAR-Abkommen finden Sie hier.

Für weitergehende Informationen zu Küstengewässern und der WRRL klicken Sie bitte hier.

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