Umsetzung der Hochwasserrichtlinie in Deutschland
Die Hochwasser-Richtlinie wurde mit Wirkung vom 1. März 2010 im Abschnitt 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt. Hochwasserrisiko ist laut WHG die "Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten". Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in den Flussgebietseinheiten gemäß § 73 WHG ist bundesweit abgeschlossen, die Bundesländer haben ihre Berichte veröffentlicht und nach Brüssel gemeldet. Diese Berichte enthalten Übersichtskarten und -tabellen der Gewässer bzw. Gewässerstrecken, die signifikant von Hochwasserrisiko betroffen sind. Damit sind die Gebietskulissen festgelegt, für die in der Folge Karten und Pläne erstellt werden. Hierzu hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im Jahr 2010 Empfehlungen verabschiedet.
Hochwassergefahren- und -risikokarten
Die Hochwassergefahrenkarten bilden eine Grundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG und wirken damit mittelbar auf die gemeindliche Bauleitplanung. Außerdem stellen sie eine Grundlage dar für die Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Hochwasserrückhalt und Hochwasserschutz in regionalen Raumordungsplänen, die für die Bauleitplanung verbindlich sind. Nicht zuletzt sind sie eine Planungsgrundlage für die Reaktivierung von Retentionsräumen und Entscheidungsgrundlage in wasserrechtlichen Verfahren.
Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten sollen die von Hochwassergefahr betroffenen Einwohnerzahlen, Flächennutzungen und Standorte von Industrieanlagen sowie Schutzgebiete und Kulturgüter ermittelt und dargestellt werden. Gemäß Empfehlung der LAWA sollen beide Arten von Karten drei Hochwasserszenarien darstellen (häufiger, 100jährlich, extrem), vorzugsweise im Maßstab 1:2.500 bis 1:10.000. Für die Gefahrenkarten wird eine unterschiedliche Kennzeichnung für Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz (mit gelben und roten Farbtönen) und für geschützte Gebiete (in blauen Farbtönen) empfohlen. Für die Überflutungstiefen sollten die Klassengrenzen 0 m, 0,5 m, 1 m, 2 m und 4 m verwendet werden.
Zu den Hochwasserrisikomanagementplänen, die bis Ende 2013 fertigzustellen sind, skizzieren die LAWA-Empfehlungen steckbriefartig mögliche Maßnahmen. Die Maßnahmenpalette umfasst Flächenvorsorge, natürlichen Wasserrückhalt, technischen Hochwasserschutz, Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsvorsorge, Verhaltensvorsorge, Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, Hochwasserbewältigung und Regeneration. Unter dem Handlungsbereich natürlicher Wasserrückhalt wird die Verbesserung der natürlichen Rückhaltung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet und die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten in den Talbereichen verstanden.
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Links der Bundesländer zum Hochwasserrisikomanagement