Die Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union
Am 23. November 2007 ist die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Richtlinie 2007/60) in Kraft getreten. Den Richtlinientext sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der europäischen Hochwasser-Richtlinie finden Sie in der WRRL-Info 16 auf Seite 3.
Mit der Hochwasserrichtlinie sollen die Risiken und die nachteiligen Folgen von Hochwasser innerhalb der Europäischen Union verringert werden. Zunächst werden die Mitgliedstaaten die gefährdetsten Gebiete ermitteln. Dabei sind sie verpflichtet, für grenzüberschreitende Wasserläufe die Nutzung mit den anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern abzusprechen. Nur nach vorheriger Absprache dürfen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, die das Hochwasserrisiko stromaufwärts oder stromabwärts erhöhen könnten. Die Einbeziehung der Bürger soll verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sind zur Transparenz verpflichtet und müssen vorläufige Bewertungen des Hochwasserrisikos, Karten und Managementpläne öffentlich zugänglich machen.
Die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie läuft in drei Phasen ab:
bis 2011: Bewertung des Hochwasserrisikos in den Flusseinzugsgebieten
bis 2013: Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten durch die Mitgliedstaaten (mit Angaben zu den vermutlichen Pegelständen, den eventuell betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten, der Zahl der gefährdeten Einwohner und den potenziellen Umweltschäden)
bis 2015: Ausarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne (mit Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasser und zur Minderung der Folgen). Sie sollen in erster Linie eine nicht vertretbare Flächennutzung, wie den Bau von Häusern in Hochwasserrisikogebieten, verhindern.
Zeitplan der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Grafik: Kommunikatisten/GRÜNE LIGA