Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

LAWA Musterbausteine orientieren sich an Mindestanforderungen der WRRL

Die Umweltministerkonferenz hat sich auf eine 1:1 Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie verständigt. In diesem Sinne erarbeitete die LAWA Musterbausteine für die Änderung der Landeswassergesetze. Sie enthalten Mustertexte zur Umsetzung der Regelungsaufträge nach WHG/WRRL und optionale Regelungen. Die LAWA versucht jedoch nicht, den Geist der Richtlinie aufzufangen und eine umfassende Neuregelung des deutschen Wasserrechts durchzuführen, sondern nur das in Form neuer Bestimmungen zu fassen, was nach dem Wortlaut der Richtlinie unbedingt nötig ist. Dadurch wird die Wassergesetzgebung weiter in Richtung eines Sammelsuriums entwickelt. Das dient sicherlich der zeitnahen Umsetzung, vergibt aber die Chance, eine Reihe von Verordnungen in die neuen Bestimmungen zu integrieren und damit die Anforderungen an die Gewässerqualität auf eine geringere Anzahl von Gesetzen und Verordnungen zu reduzieren.

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