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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in die Landeswassergesetze in vollem Gange Nach Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehen nun auch Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Novellierung ihrer Wassergesetze an. In Bayern fand eine Blitzbeteiligung statt: Nur 2 Wochen hatten die Verbände Zeit, ihre Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf zu formulieren. Berlin will die Beteiliung etwa März/April einleiten. Nach der Verbandsbeteiligung gehen die überarbeiteten Gesetzentwürfe in die Landesparlamente, wo Änderungsanträge eingebracht werden können, allerdings nicht allzu weitab von der Richtlinie, sonst droht ein Verfahren wegen Nichtumsetzung bei der EU. Diese Seite als Druckversion anzeigen
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