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... and the winners are ... Bis zum 22. Dezember 2003 hatten Bund und Länder Zeit, die EG-Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Inwieweit diese Frist eingehalten und wie die Verbandsbeteiligung bei der Novellierung des Wasserrechts gestaltet wurde, können Sie hier nachlesen oder sich die WRRL-Info Nr. 6 herunterladen. Diese Seite als Druckversion anzeigen
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