Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Bundesweit erster Fernstudien-Kurs zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit großem Erfolg beendet

Neuauflage im Wintersemester 2004/05

Nachdem die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Ende des Jahres 2000 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, ist mit dem Jahreswechsel 2003/04 die Frist zur Umsetzung in nationales Recht abgelaufen, ohne das Deutschland dieser Verpflichtung bislang vollständig nachgekommen ist.
Das Regelwerk bezieht sich auf alle Oberflächengewässer, wie Bäche, Flüsse und Seen und das Grundwasser. Sie sollen geschützt, verbessert bzw. eine weitere Verschlechterung ihres Zustandes soll verhindert werden. Weitere Ziele sind der Schutz von Lebensräumen, die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung, das schrittweise Einstellen der Einträge von bestimmten gefährlichen Stoffen sowie die Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird ein neuer Weg im europäischen Gewässerschutz bestritten. Denn sie fordert nicht nur das Einhalten von Grenzwerten bei Einleitungen, sondern sie geht einen entscheidenden Schritt weiter: Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, innerhalb von 15 Jahren einen guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers herzustellen. Damit ist gemeint, dass bis dahin in unseren Fließ- und Stillgewässern eine naturnahe Tier- und Pflanzenwelt nachgewiesen werden muss – von Ausnahmen abgesehen.
Infos: Universität Koblenz-Landau, Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Postfach 201 602, D-56016 Koblenz; Tel.: +49-(0)261/287-1520 oder -1522; Fax: -1521; E-Mail: wrrl@uni-koblenz.de; Internet: www.uni-koblenz.de/~wrrl

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