Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

EU-Kommission wertet die erste Analyse der Flusseinzugsgebiete aus

In der Mitteilung an MP und MR über die erste Stufe der WRRL-Umsetzung COM(2007)128 final vom 22. März 2007 veröffentlicht die EU-Kommission ihre erste Einschätzung zu den Berichten 2005 der Mitgliedsstaaten. Demnach haben 19 Mitgliedsstaaten die Artikel 4, 9 oder 14 rechtlich nicht vollständig umgesetzt. Laut Umweltkommissar Stavos Dimas leitet die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder ein. Als größte Schwachstelle wurde der Artikel 5 "Berichte" identifiziert. Die EU-Kommission moniert die ökonomische Analyse, insbesondere die angemessene Identifizierung von Wasserdienstleistungen und -nutzungen und die daraus abgeleitete verursachergerechte Deckung der Wasserkosten. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedsstaaten auf, die bestehenden Mängel zu überwinden, die Gewässerbewirtschaftung stärker in andere Politikfelder zu integrieren und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bestmöglich zu nutzen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel forderte am 23. März in Brüssel, kostendeckende Preise für Wasser und Wasserdienstleistung durchzusetzen, da sie ein wesentlicher Faktor für die Anpassung an den Klimawandel und für die Umsetzung der WRRL sind. Zugleich konstatierte er eine nur zögerliche Inanspruchnahme der Förderinstrumente der 2. Säule der EU-Agrarpolitik und kündigte für 2008 eine Konferenz zur Flusspolitik in Deutschland an. Forschungsprojekte zu ökonomischen Instrumenten: www.aquamoney.org.

Diese Seite als Druckversion anzeigen

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.