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Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauches bei Wasserlieferungen

Nach einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. Februar 2010 sind Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterworfen, die es der Kartellbehörde ermöglicht, Preise eines Trinkwasserversorgers mit denen von anderen Unternehmen zu vergleichen und den Rechtfertigungsnachweiß für höhere Preise dem betreffenden Unternehmen auferlegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtsmäßigkeit einer Preissenkungsverfügung um dreißig Prozent der hessischen Kartellbehörde gegen enwag, den Wasserversorger der Stadt Wetzlar. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie Artikel 9, in dem die Mitgliedsstaaten der EG angehalten werden, bis zum Jahre 2010 kostendeckende, den sparsamen Wasserverbrauch fördernde Wasserpreise einzuführen, dabei die Umwelt- und Ressourcenkosten einzubeziehen und das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.
Das Urteil finden Sie hier als PDF-Datei (142 KB) zum Download.

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