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Mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser!

Mit diesem Motto schmückt die Monopolkommission ihre Vorschläge für eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in Deutschland: Mit Hilfe einer sektorspezifischen Regulierung könnten Größenvorteile ausgenutzt und Kostendegression erreicht werden. Die faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern im Bundesgebiet müsse abgestellt werden und vermehrt Ausschreibungswettbewerbe durchgeführt werden. Vokabeln wie Versorgungssicherheit, Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung, Umwelt- und Ressourcenkosten oder ortsnahe Wasserversorgung finden sich im 18. Hauptgutachten der Monopolkommission allerdings ebenso wenig wie der Anschluss- und Benutzerzwang.
Verbände der Wasserwirtschaft und Umweltverbände weisen die Forderungen der Monopolkommission mit Nachdruck zurück. Die kommunale Struktur der Wasserwirtschaft dürfe nicht einer reinen Preisfokussierung zum Opfer fallen. Nach den einschlägigen Erfahrungen mit überdimensionierter Abwasserentsorgungsinfrastruktur insbesondere in den neuen Bundesländern hätte auch die Monopolkommission auf den Gedanken kommen können, dass größere Strukturen in der Wasserwirtschaft nicht notwendigerweise mit höherer Kosteneffizienz einhergehen. Zum Weiterlesen: Mitteilung der Monopolkommission; gemeinsame Pressemitteilung von Umweltverbänden und Wasserwirtschaft

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