Gutachten zur Reform der Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe gehört in Kombination mit dem Ordnungsrecht zu den Erfolgsgeschichten der bundesdeutschen Wasserwirtschaft,
die insgesamt zu einer erheblichen Reduzierung der Schadstoffbelastung der Gewässer beigetragen haben. Diese Erfolgsgeschichte wurde nach der Wiedervereinigung
auch in den neuen Bundesländern fortgesetzt.
Die aktuelle Lenkungswirkung der Abwasserabgabe scheint angesichts der verbliebenen Restbelastung jedoch nur noch eingeschränkt gegeben. Im Zuge des vom
Umweltbundesamt vergebenen Forschungsvorhabens "Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe?"
greifen das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und das Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) diese Diskussion auf. Zur verbesserten
Lenkungswirkung können demnach ein Inflationsausgleich der Abgabensätze, die verstärkte Berücksichtigung der Indirekteinleiter, eine Überarbeitung der
Verrechnungsklausel für Investitionen und die Anpassung der Schadstoffeinheits-Berechnungsgrundlage hinsichtlich der Parameter gesamter organischer Kohlenstoff,
Wärmelast, Salze u.ä. beitragen. Das Forschungsvorhaben finden Sie hier.
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