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Biozidverordnung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments

Mit einem Forderungspapier an die EU-Parlamentarier wollen europäische Umweltverbände Verschlechterungen im Biozidrecht abwenden, die der EU-Ministerrat in seiner Entscheidung in erster Lesung beschlossen hat. Die Verbände fordern konsistente und durchsetzungsfähige Verbots- und Substitutionsregeln, die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Genehmigung und Zulassung, Nachhaltigkeitskriterien für den Gebrauch und mehr Transparenz bei den Entscheidungen.
Auch aus Gewässerschutzgründen besteht dringender Handlungsbedarf, die schwachen Vorgaben vom Ministerrat zu verbessern, sagt GRÜNE LIGA-Gewässerschutzexperte Christian Schweer: "Hochgefährliche Biozide müssen innerhalb von fünf Jahren durch gewässerverträgliche Alternativen ersetzt werden. Darunter fallen auch hormonähnliche Substanzen. EU-weite Zulassungen im Schnellverfahren darf es für gefährliche Biozidprodukte nicht geben. Die Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Behörden müssen das vorbehaltlose Recht erhalten, ein in der EU zugelassenes Produkt auf ihrem Territorium zu verbieten, wenn es eine Gefahr für Gewässer und andere Umweltmedien sowie die menschliche Gesundheit darstellt. Außerdem müssten die Verbraucher durch verständliche Kennzeichnungen informiert werden, in welchen Produkten Biozide enthalten sind."
Hier finden Sie den Forderungskatalog der Umweltverbände.

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