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Neuordnung des Pflanzenschutzgesetzes

Am 31.8.2011 wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für die Neuordnung des Pflanzenschutzgesetz verabschiedet. Dieser setzt im wesentlichen europäische Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht um. Der neue Gesetzentwurf weist allerdings erhebliche Mängel in den Bereichen Wasser und Umwelt auf. Teilweise entsprechen die Regelungen nicht einmal den EU-Vorgaben. Einige Nachbesserungen sind unbedingt erforderlich.
Laut Marin Weynand von dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. "muss eine Balance zwischen den Interessen der landwirtschaftlichen Produktion und dem Ressourcenschutz" gefunden werden. Es ist notwendig, dass für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel weiterhin das Umweltbundesamt zuständig ist, damit die Umweltbelange ausreichend beachtet werden. Im Pflanzenschutzgesetz muss auch berücksichtigt werden, dass neue Entwicklungen wie Internet- und Versandhandel neue Möglichkeiten für den illegalen Handel bieten. Daher ist es unablässig, dass die Behörden gewährleisten, dass ausschließlich die in Deutschland erlaubten Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Trinkwasser-, Wasserschutz- und Naturschutzgebiete benötigen eine spezielle Regelung für den Pflanzenschutzmitteleinsatz. Andernfalls könnten die negativen Folgen für Mensch, Tier und Natur gravierend sein. Im Pflanzenschutzmittelgesetz ist für Gewässerstreifen einen Mindestabstand von zehn Metern als Standard festzulegen, dabei darf es für den Pflanzenschutzmitteleinsatz keine extra Regelungen geben. Es ist essentiell, dass der Gesetzentwurf nachgebessert wird. In seiner jetzigen Form sind negative Folgen für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen.
Diese Aussagen sind in der Pressemeldung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. nachzulesen.

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