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GRÜNE LIGA Sachsen begrüßt richtungsweisenden Erlass zum Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen

Im Widerspruch zu ersten Reaktionen auf das Hochwasser 2013 in großen Teilen Ost- und Süddeutschlands weckt ein Erlass aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Hoffnung auf eine revolutionäre Wende in der bisherigen, stark technisch dominierten Hochwasserschutzpolitik. Mit dem Erlass vom 12. Juli 2013 verfügt das Ministerium, dass die Beseitigung von Hochwasserschäden in "nachhaltiger" Weise zu erfolgen hat, damit diese Schäden bei zukünftigen Hochwassern nicht in dem gleichen Ausmaß entstehen. Nachhaltige Schadensbeseitigung wird dabei wie folgt definiert:

  • Veränderte Gewässerbetten sind in ihrem durch das Hochwasser geschaffenen Zustand zu erhalten
  • Ufermauern sind nicht wiederherzustellen
  • In Gewässerrandstreifen sind abflusshindernde Strukturen und Anlagen ebenfalls nicht wiederherzustellen
  • Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden
  • Auch Wasserkraftanlagen, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden
  • Bei öffentlichen Hochwasserschutzanlagen sind Alternativen zu einer 1:1-Wiederherstellung zu püfen
  • In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten dürfen bauliche Anlagen nur nach Maßgabe des § 78 Abs. 3 WHG wiederhergestellt werden
  • In überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden.

Im Hinblick auf vergangene Investitionen, die sich fast ausschließlich auf verstärkten technischen Schutz konzentrierten, ist im aktuellen Erlass eine durch Natuschutzverbände lang umkämpfte Verbindung von Hochwasser- und Naturschutz zu erkennen. Bei konsequenter Umsetzung dieser "Nachhaltigen Beseitigung von Hochwasserschäden" hätte Staatsminister Kupfer für den Hochwasserschutz und für den Naturschutz in Sachsen mehr erreicht als alle seine Vorgänger. Die GRÜNE LIGA Sachsen wird die Umsetzung des Erlasses auf Landkreisebene begleiten und unterstützen, damit nicht ein Großteil der Chancen in den Verwaltungsebenen verpufft.

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